Yvo Möhrke
Hallo zusammen, wir erwarten im April unser erstes Kind. Meine Freundin ist derzeit im Arbeitsverbot und wie es aussieht, gibt es für uns die Möglichkeit, dass sie Stillgeld bekommen kann. Nun stellt sich für uns die Frage ob ich gleichzeitig in Elternzeit gehen kann und Elterngeld beziehen kann!?, so dass wir beide 12 Monate gemeinsam frei haben und jeweils Geld beanspruchen können. Lieben Gruß, Yvo
Still-BV ist nicht so einfach, vor allem muss in kurzen Abständen nachgewiesen werden (durch ärztlicöghes Attest), dass tatsächlich noch gestillt wird. Und die Möglichkeit, dass es mit dem Stillen nicht klappt, oder das Kind sich auf einmal selbst abstillt, ist immer gegeben. Einen fixen Zeitraum kann man da also nicht einplanen.
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