KKM
Hallo! Mein Kind will sich im Sommer für ein duales Studium bewerben, für das sehr hohe Sprachkenntnisse erforderlich sind. Diese Sprachkenntnisse hat sie in nur 2 Jahren Schulunterricht keinesfalls erwerben können und nimmt deshalb seit letztem Herbst 1mal wöchentlich prüfungsvorbereitenden Privatunterricht in einer offiziellen Sprachschule. Darüber hinaus fährt sie im Sommer für 5 Wochen in das Land und nimmt an einem Sprachkurs teil. Kann man die Kosten steuerlich geltend machen - also ICH als Mutter, die das finanziert? Als "Sonderausgaben" oder Bewerbungskosten? Kind ist kindergeldberechtigt und wohnt in meinem Haushalt. Geht noch zur Schule - Gymnasium. Zumal ja auch noch in den Sternen steht, ob sie diesen heiß gewünschten Ausbildungsplatz bekommen wird..
Nein, Du als finanzierende Mutter kannst diese Kosten Deiner Tochter (eigentlich ja eher Ausbildungskosten als Bewerbungskosten) steuerlich nicht als Sonderausgaben oder Bewerbungskosten geltend machen. Gilt alles als mit dem Kinderfreibetrag oder Kindergeld als abgegolten.
Zur "Abgeltung des Sonderbedarfs" eines sich in Berufsausbildung befindlichen Kindes könnte man noch bei volljährigen Kindern zwar einen Ausbildungsfreibetrag von 924 € geltend machen, wenn Anspruch auf Kindergeld / Kinderfreibetrag besteht, dafür muss das Kind aber auswärtig untergebracht sein. Daran scheitert es ja bei Euch schon wieder.
Danke. Schade, wäre zu schön gewesen....
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