JuliaMayr
Hallo, ich habe geheiratet und habe nachträglich nun einen Steuerklassewechsel von 4 auf 3 beantragt. Nun würde ich gerne wissen wie das abläuft mit der ,,Nachzahlung" der letzten Monate. Ich bin schon seit einigen Monaten verheiratet und weiß das es aber für das laufende Kahr greift, richtig? Was muss ich jetzt genau tun um Z.B. für die Monate Januar bis Juni die Steierrückzahlung für den Steuerklassewechsel zu erhalten?
Du machst im Jahr 2025 einen Lohnsteuerjahresausgleich für das Jahr 2024. Unterjährig wird da nichts zurückgerechnet.
Ich werde nächstes Jahr seit langem mal wieder selbst eine machen, sorry wenn ich jetzt dumm frage. In der Steuererklärung gebe ich dann an, dass ich die ersten 6 Monate Steuerklasse 4 hatte aber auf 3 gegangen bin?
Jetzt erst gesehen, sorry. Ihr gebt bei der Erklärung nirgends Steuerklassen ein. Die spielen in dem Sinne auch keine Rolle bei der Berechnung der fällig Steuer. Es gibt eine Tabelle, die je nach Einkommen den Steuersatz enthält, da gibt es gar keine Steuerklassen. Und die Aussage von Neverland, dass ihr eh verpflichtet wärt bei 3/5 stimmt nicht automatisch. Wenn der Partner kein Einkommen hat (oder Minijob und sonst nichts), dann ist das weiterhin eine Antragsveranlagung und keine Pflicht.
Da du ja jetzt jedes Jahr verpflichtet bis eine Erklärung zu machen, wird das in einem Zug gemacht.
Bei der Steuererklärung rechnet sich das dann aus. Ich beantrage den Wechsel auch zum 01.10. wenn mein Mann in Pension geht
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