mareen283
Guten Morgen! Ich überlege, ob ich am 01.01.2023 die Steuerklasse wechsel. Aktuell habe ich 3 mit den 3 Kindern, mein Mann 5. Ich bin derzeit im BV, Termin ist Ende April. Meine Frage ist aber, ob sich dann das Mutterschaftsgeld verringert? Oder wird das von Bruttogehalt her veranlagt? (Elterngeld ist ja alles Nettorechnung...) Danke für Eure schlauen Antworten! Marén
Da würde ich warten bis du in Elternzeit bist Den Zuschuss berechnet der Arbeitgeber anhand des Nettoentgelts der letzten drei abgerechneten Kalendermonate vor Beginn der Schutzfrist. Um den kalendertäglichen Betrag zu ermitteln, teilen Sie das Nettoarbeitsentgelt der drei Monate durch 90 Tage, bei Wochenlohn durch 91 Tag
Danke für Deine Anwort. Ich weiß nur nicht, ob wir gemeinsam dann am Ende mehr oder weniger haben - denn mein Mann hat jetzt ja Steuerklasse 5 ohne die Kinder. Oder kommt es beim Lohnsteuerjahresausgleich dann wieder auf das selbe raus? Ich bin echt kein Steuerexperte - aber das scheint ein irre kompliziertes Thema zu sein. Denn wenn er Elterngeld beantragt wird das ja auch vom Nettogehalt ausgehend veranschlagt...
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