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Sondergeldrecht bei Beschäftigungsverbot

Sondergeldrecht bei Beschäftigungsverbot

Mitglied inaktiv

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Hallo, ich arbeite beim Zahnarzt und bin jetzt teilweise im BV. Ich darf 1x die Woche in die Praxis für 1 Std. um privat Rechnungen zu korrigieren. Ich habe jetzt meine erste Abrechnung bekommen seitdem ich im BV bin, meine Chefin hat mir jahrelang jeden Monat eine Sonderzahlung/Prämie zusätzlich gezahlt. Aber jetzt nicht mehr. Darf sie mir das einfach so streichen? Ich dachte wenn man im BV ist hat das kein Einfluss auf das Gehalt. Denn es ist ja schon so das ich dann jetzt weniger ausbezahlt bekomme als sonst


Ellert

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Hier um Umfeld fällt die Zulage Sicherheitsbeauftragte wohl auch weg da die Funktion nichtmehr ausgeübt - ob die das dürfen ?


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Ellert

Was darf man nicht mehr ?!


Na 1986

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Im BV bekommst du nur das durchschnittliche Nettogehalt von den letzten 13 Wochen (so wars bei mir glaube ich) wenn du die Prämie vorher bekommen hast wird diese ins durchschnittliche Nettogehalt gerechnet.Lg


Ellert

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Antwort auf Beitrag von Na 1986

also müsste auch die Zulage weiterbezahlt werden obwohl man die Aufgaben nachweislich nichtmehr übernimmt ?


desireekk

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Antwort auf Beitrag von Ellert

Also: wenn die Aufgabe nicht mehr ausgeführt wird weil man im BV ist, dann muss trotzdem weitergezahlt werden. Wenn man aber so oder so diese (Zusatz-)Aufgabe nicht mehr ausgeführt hätte, dann muss das auch nicht gezahlt werden. oder anders: wenn heute die SS nicht bestehen würde, was wäre der Job? DAS wird bezahlt. Oft ist das Problem jedoch, dass einige Zulagen und Vergütungen im normalen Regeljob steuervergünstigt sind. Das sind sie im BV nicht mehr und man bekommt deswegen oft Netto weniger raus. VG D


Ellert

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Antwort auf Beitrag von desireekk

was bin ich froh dass BV früher so nicht war zu meiner Zeit. Auf der anderen Seite, viele sparend da ja auch dann Fahrkosten etc


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von desireekk

Aber eigentlich darf ich doch Netto nicht weniger bekommen dürfen, es heißt doch die ganze Zeit das die BV das Gehalt nicht beeinträchtigt aber ich kann ja jetzt deswegen nicht weniger bekommen, verstehe das alles irgendwie nicht


Ellert

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die Zulange bekommt sie nichtmehr da nun mit Eintritt BV eine andere Person die Aufgabe übernehmen musste und diese jetzt die Zulage bekommt


desireekk

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Hallo, es geht um den Bruttoverdienst. Bei all diesen Regelungen und Gesetzen ist i. d.R. von Brutto auszugehen. Wenn dann bisher steuerfreie Zulagen versteuert werden müssen im BV kann das Netto durchaus niedriger ausfallen. VG D


desireekk

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Antwort auf Beitrag von Ellert

Hm... das halte ich aber für gewagt. Denn die Frage beim BV ist ja: "wenn die Schwangere einfach weiterarbeiten würde/könnte: was würde sie bekommen? Und dann bekäme sie ja die Zulage, oder? Ansonsten müssten ja alle Schichtzulagen und Nachtzulagen, etc. gestrichen werden, weil jetzt jemand anderes die Schichten übernehmen muss... Oder sehe ich das komplett falsch? Selbst bei Provisionen muss ja er Durschnitt weitergezahlt werden, auch wenn jetzt jemand anderes die Verkäufe macht und Provision erhält. LG D