Enrico2012
Hallo an das Forum, wir haben einen Sohn am 30.01.2024 zu Welt gebracht. Folgende Situation die in meinen Augen etwas komplex ist. Vater ist Selbstständig in Deutschland Kind in Österreich geboren und lebt dort Frau kommt aus Österreich Der Vater arbeitet in Deutschland mit Hauptwohnsitz in Deutschland. Bruttoeinkommen 2023 ca 17.700€ bei ca 30 Tage Arbeit im Jahr. Da er Vorträge hält und Schulungen für 2024 gibt kann er seine Aufträge abstimmen. Er hätte zwar Aufträge für März und April könnte diese aber erst später in Rechnung stellen falls es "klug" wäre. Nun zu meiner Frage. Hat er Anrecht auf Elterngeld ? Und wenn ja wie lange ? Muss er dann seine Rechnungen soweit nach hinten verschieben wie möglich ?
Da dein Kind nicht in deinem Haushalt lebt hast du keinen Anspruch auf Elterngeld.
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