Motte_15
Hallo, wir versuchen wieder schwanger zu werden. Meine Elternzeit geht noch bis zum 01.11.2022 Danach hab ich eine halbtags stelle (davor Vollzeitjob) Ich würde bei einer Schwangerschaft direkt ins Beschäftigungsverbot kommen (Erzieherin) Jetzt meine Frage, Wenn meine Elternzeit abläuft und ich schwanger bin bevor mein neuer Arbeitsvertrag rechtens ist, würde ich noch mein altes Gehalt bekommen ? Kennt sich jemand damit aus ? Danke! Liebe Grüße
Du bekommst im BV, was du ohne BV bekommen würdest. Wenn dein Arbeitsvertrag wieder greift und du ihn auch wieder in Vollzeit ausfüllen könntest (dein erstes Kind also entsprechend betreut ist, dein AG kann da durchaus einen Nachweis anfordern), dann wirst du im BV auch nach VZ bezahlt. Da dein AG dir vorrangig einen sicheren Arbeitsplatz zuweisen sollte (im Kindergarten meiner Cousine geht z.B. immer eine der Schwangeren ins Büro, nur wenn die Stelle besetzt ist, geht die nächste Schwangere ins BV), kannst du auch nur in dem Umfang bezahlt werden, in dem du auch arbeitsfähig wärst.
Wenn noch Teilzeit-Vertrag unterschrieben ist zählt Vollzeit. Betreuung brauchst du natürlich, aber da würden auch z.B. Großeltern reichen. Aber überlegt dir das gut. Was ist im Worst Case, wenn die Schwangerschaft nicht hält? Oder sie dich wirklich ins Büro setzen? LG
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