hazelbrave
Hallo zusammen, da ich nicht soviel Ahnung von Versicherungen habe frage ich mal hier in die Runde. Vorhin ist beim Spielen eine Türklinke inkl. Schloss kaputt gegangen. Tochter und Sohn haben sich wohl gleichzeitig drangehängt beim rumblödeln... Wir wohnen seit vielen Jahren in einem Haus zur Miete und hatten bisher noch nie einen Schaden verursacht! Kann man sowas der Haftpflichtversicherung melden und übernehmen die den Schaden???
Da es nicht vorsätzlich passiert ist, ja!
huhu wir alt sind denn die Kinder und zahlt die Haftpflicht auch bei Kleinen ? Versuchen würde ich es auf alle Fälle wir hatten vor Jahren einen Glaschaden im eigenen Haus, den übernahm die Versicherung nicht weil an einer überlassenen Sache, keine Ahnung mehr wie das begründet wurde. Also Kaffee auf den Teppich schütten würde auch nicht bezahlt worden sein, bei Dritten aber schon ( das habe ich leider mal mit Kerzenwachs geschafft) dagmar
Meine Tochter ist 5 Jahre alt, mein Sohn 7! Es war natürlich nicht mit Absicht, die Kinder haben jetzt auch ein richtig schlechtes Gewissen... heute kommt der Vermieter und schaut es sich an. Das mit dem Glasschaden hab ich aber auch schon gelesen, wird wohl eher nicht übernommen!
dafür sind es Kinder besser als sich verletzen, ich hab als Kind mal ne Glastür zugeworfen die dann komplett zersplitterte dagmar
ich würde erstmal beim Vermieter nachfragen, ob der das nicht vielleicht reparieren würde auf Kulanz? Bei uns ist neulich das Heizungsthermostat weggebrochen, also dieser Regler (keiner möchte wissen, wie das passiert ist *gg*) - das hat die Vermietung ohne Mucken übernommen, Heizungsmann kam und hat es in wieder in Ordnung gebracht - ohne Kosten.
Huhu Wir haben noch zur Miete gewohnt als meine Tochter mit einem Glas Zähne putzen gegangen ist,dieses ist ihr ins Becken gefallen und das Becken hatte einen Sprung,die Haftpflicht hat das anstandslos übernommen,wichtig ist nur dass Kinder unter 8 Jahren mit versichert sind,manche schließen das aus,bzw lassen sich das extra bezahlen Überlassung kommt nur in Frage bei solchen Dingen wie-ich leihe mir Deinen Fernseher und verursache einen Schaden,oder wie bei uns passiert -Gefälligkeitsklausel,ein Freund ist beim Umzug über das Kabel vom Backofen gestolpert und damit hingefallen,der Ofen war kaputt,in dem Fall zahlen die auch nicht Was anderes ist aber definitiv ein Schaden in der Mietwohnung,es kann ja durchaus mehr passieren als dass man ein Waschbecken zerdeppert
Wenn Sie eine Familien-Privathaftpflicht haben, dann muss diese den Schaden zahlen. Die Kinder hatten ganz sicher nicht den Vorsatz die Türklinke abzureißen. Wichtig ist, dass Sie es umgehend dem Vermieter und der Versicherung mitteilen. Da zählt jeder Tag, denn desto länger Sie mit der Meldung an die Versicherung warten, desto größer die Gefahr, dass die nicht zahlen möchte.
Die letzten 10 Beiträge
- Gekündigt nach Elternzeit - schon wieder. Tipps?
- Bestätigung vom Arzt nötig für Kündigungsschutz
- Hilfe , Vermieter will Wohnung besichtigen, jemand Erfahrung?
- Mietrecht
- Resturlaub verlangen?
- Steuererklärung Auswirkung Elterngeld
- Koffer beschädigt Totalschaden, jemand Erfahrung mit Regulierung ?
- Mauer gehört mir, Handlauf daran dem Nachbarn - Haftung?!
- Verwendung von Urlaub und Überstunden
- Testament