Ally79
Ich hätte mal eine etwas komplizierte Frage. Ich selber arbeite mit 2 Kindern momentan ca. 80 Prozent. Mein Mann Vollzeit. Sollte mein Mann vor erreichen des Rentenalters versterben, habe ich dann Anspruch auf einen Teil seiner Rentenpunkte, wenn ich in Rente gehe? Bei einer Scheidung bekäme ich ja einen Ausgleich für die geringere Stundenzahl. Vom Stundenlohn verdienen wir dasselbe, nur der Stundenumfang unterscheidet sich. Ich frage mich, ob ich in dem Fall später nur von der von mir erarbeiteten Rente leben müsste, oder ähnlich wie bei einer Scheidung einen Ausgleich erhielte. Nachdem sowohl der Vater, als auch der Bruder meines Mannes mit um die 50 verstarben, bleiben so Gedanken irgendwie nicht aus :-( Um es noch komplizierter zu machen, eigentlich geht es um Pensionen, nicht gesetzliche Rente. Wir sind beide verbeamtet. Kennt sich da jemand von euch aus?
Dafür bekommst du doch die Witwenrente.
Wenn ich aber das Mindestalter noch nicht erreicht habe, habe ich doch darauf keinen Anspruch. Zudem verdiene ich dafür zu viel um die große zu erhalten, oder erhalte ich die dann ab meinem Alter zusätzlich? Die kleine ist ja auf 2 Jahre begrenzt.
Welches Mindestalter meinst du denn? Geh doch einfach mal bitte zu jemandem der deine Versorgungslücken berechnen kann.
Um die große Witwenrente zu erhalten musst du zur Zeit - mind. 45 Jahre alt - oder mind. ein minderjähriges Kind haben - oder selber erwerbsgemindert sein. Nur wenn einer dieser Punkte zutrifft, hast du Anspruch auf die große. Das Mindestalter erhöht sich immer weiter.
Eben. Wenn das jüngste Kind nicht vor dem 28. Geburtstag geboren ist hat sie quasi immer Anspruch auf die große. Wie gesagt ich würde mich beraten lassen zu meinen Versorgungslücken.
Rentenpunkte hast Du ja nicht wenn Du Pension bekommst Deine Jahre die Du arbeitest bekommst Du (aktuell zu 80%) angerechnet auf die Jahre die Du zu Deinen Prozenten brauchst. Prozente von Deinem Mann bekommst Du ja nicht dazu,d as wäre mir neu Du bekommst höchstens einen Teil seiner Pension weiter wenn die Voraussetzung stimmen. (Ich würde die Große bekommen, er bei mir auch) dagmar
Ich kenne eine Frau, die 'gut' im ÖD verdient und damit gar keine Witwenrente erhält. Sie ist knapp über 50, ihr Mann seit zwei Jahren verstorben. Es gibt ein - so mein Googlen - sehr kompliziertes Verfahren, bei dem ausgerechnet wird, wie hoch Dein Verdienst/deine eigenen Rente bzw. Pension ist und das wird dann ins Verhältnis zur möglichen Witwenrente gesetzt... ... und nach meinen weiteren Berechnungen wird keine Frau, die nur halbwegs gut gearbeitet hat, auch nur einen Cent Witwenrente bekommen. Wurde dann noch privat vorgesorgt (ich habe z.B. Riester und Rürup) wird auch das angerechnet. Ich gehe nicht davon aus, jemals Rente meines Mannes zu 'sehen', sollte er vor mir sterben. Er auch nicht von meiner... (ich bin älter).
*... und nach meinen weiteren Berechnungen wird keine Frau, die nur halbwegs gut gearbeitet hat, auch nur einen Cent Witwenrente bekommen. Wurde dann noch privat vorgesorgt (ich habe z.B. Riester und Rürup) wird auch das angerechnet.* jetzt habe ich es auch endlich verstanden!
Riester und rürup werden erst dann angerechnet wenn sie ausgezahlt werden. Solange man selbst noch arbeitet geht es um den Freibetrag plus Freibetrag pro Kind. Zb 1204 Euro mit zwei Kindern. Wer selbst eine gute Rente hat braucht ja Gott sei Dank auch keine Witwenrente! Wenn ich sterbe bekommt mein Mann nix. Verdient weit über dem Freibetrag. Ich selbst bekäme Witwenrente ungekürzt da ich unter dem Freibetrag bin.
also ich weiß ja nicht, wann man davon ausgeht, dass ein Partner verstirbt, aber ICH würde mir für mich dann schon wünschen, dass ich anständig (=mehr als 1204€) verdiene und somit KEINE bekäme.... aber ich hab ja keinen mann.
dass ie unter dem Betrag sind hoffentlich icht unsere Generation aber die jetzt reinrutschen. meine Schwiegermutter bekam nur 500.- Rente dagmar
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