Pimboli
Bei einem Prozeß vor dem Arbeitsgericht muß ein Anwalt aus dem gl Bundesland kommen, wo der Arbeitsprozeß stattfindet?
Nein, muss er nicht. Macht aber Sinn, wenn der Anwalt das örtliche Gericht kennt und vor Ort auch eine Reputation zu verlieren hat. Bei einer weiteren Anreise sind Kosten für den Mandanten höher, bei Arbeitsgerichtsprozessen trägt jede Partei ihre eigenen Kosten (vor dem Amtsgericht), auch die obsiegende.
Nein, muss er nicht und anders, als Silvia meinst, ist es auch nicht über die Maßen wichtig. Die Gepflogenheiten sind an jedem ArbG sehr ähnlich. Probleme kann es dann nur bei der Abrechnung geben, denn der Anwalt hat ja ggf. eine längere Anfahrt / ist länger abwesend. Das würde ich klären.
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