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P-konto

P-konto

Mommy0721

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Huhu, ich habe mal eine Frage zum P-konto. Ich werd nicht ganz so schlau, aus dem was ich so lese . Und zwar ist folgendes "Problem" : Ich habe jetzt eine Kindergeldnachzahlung bekommen und bekomme morgen das erste Mal mein Elterngeld. Mit dem Elterngeld komme ich nun über den Freibetrag. Ist dieses Geld direkt "weg", komme ich da nächsten Monat ran oder kann ich, wenn ich zum Schalte gehe, direkt alles abholen. Okay... Das war mehr als eine Frage, aber dennoch bin ich Dankbar für Antworten


wolfsfrau

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Antwort auf Beitrag von Mommy0721

Wenn du googelst erscheint eine Info der Insolvenzberatung-Schuldnerberatung. Da steht, dass beides nicht vom Konto gepfändet werden darf. Direkt bei der auszahlenden Stelle schon.


sarahT

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Antwort auf Beitrag von Mommy0721

Hallo, Du kannst ja nur über so viel Geld verfügen, also abholen, überwweisen etc, wie der Freibetrag ist. Hast du nur den Grundfreibetrag oder einen erhöhten Freibetrag für dein Kind und das Kindergeld? Solltest du nur den Grundfreibetrag haben solltest du dich an eine Schuldnerberatungsstelle in deiner Nähe wenden und dir da den Freibetrag erhöhen lassen. Prinzipiell ist es so: Geld, welches diesen Monat eingeht, darf und wird einmal mit in den nächsten Monat rüber genommen. Dann kann man auch darüber verfügen. Wenn du also im August 200€ über dem Freibetrag liegst werden diese 200€ in den September mit rüber genommen und du kannst am 1ten darüber verfügen. Weg ist es so erst mal nicht. Ein kleines Aber: die 200€ werden auf den Freibetrag für den September angerechnet. Du müsstes dir also auch den September ansehen, ob es dann mit allen Geldeingängen und dem Freibatrag passt. Ich hoffe, das ist so verständlich.


Mommy0721

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Antwort auf Beitrag von sarahT

Ja, super verständlich. Ich danke dir . Den Freibetrag werd ich mir nächste Woche höher setzen lassen, ich habe schon einen Termin vereinbart :). Liebe Grüsse