Für 2019 soll ich mehr als 600,00€ an Steuern nachzahlen . Bisher mußte ich noch nie Geld nachzahlen . Ich habe weder den Arbeitgeber gewechselt noch eine gr. Gehaltserhöhung bekommen . Wie kann das sein ? Auch meine Steuerklasse hat sich nicht geändert , bin alleinerziehend .
Antwort auf Beitrag von Pimboli
Na das wird doch aus den beiden steuerbescheiden hervorgehen? Von 2019 und 2018 wenn du vergleichst?
Antwort auf Beitrag von Pimboli
Vergleiche doch die Bescheide ggf ist was nicht anerannt worden das Du bisher absetzen konntest ?
Antwort auf Beitrag von Ellert
Hallo, hast du vllt. Lohnersatzleistungen erhalten: Mutterschaftsgeld, Elterngeld, Insolvenzgeld? Oder du hast dir ne Versicherung auszahlen lassen und das wurde steuerpflichtig?
Antwort auf Beitrag von Pimboli
Wer hat denn die Steuererklärung gemacht? Derjenige müsste das doch wissen. Ansonsten gibt der Sachbearbeiter auf dem zuständigen Finanzamt auch Auskunft. Ohne den Steuerbescheid gesehen zu haben sind alles nur Vermutungen.
ich muss gestehen, dass ich mich dieses jahr überaus wundere, warum ich nur so wenig zurückbekommen soll....auch lstkl. 2..... bescheid gibt es noch keinen, hab grad erst eingereicht und hoffe inständig, dass ich den Versorgungsausgleich absetzen kann....
Antwort auf Beitrag von Pimboli
dagmar
Antwort auf Beitrag von Pimboli
Heute erfahren, wir sollen 4000€ nachzahlen und bekommen im Regelfall eher 4000€ zurück ;-). Man hat bei mir das doppelte Einkommen eingetragen... statt bspw. 40.000€ eben 80.000€. Logisch, dass wir dann theoretisch zu wenig Steuern gezahlt haben. Die Gründe können vielseitig sein. Prüfen!
Die letzten 10 Beiträge
- Frage zum Mutterschaftsgeld – hat jemand Ähnliches erlebt?
- Keine Rückmeldung nach Wohnungszusage
- Neuer Job mit weniger Stunden, Stress Familie
- Anfrage zu Mutterschutz, Mutterschaftsgeld und Elterngeld bei zwei Arbeitsverhältnissen
- Elternzeit vom AG nicht akzeptiert
- Elterngeld Plus/ Bonus in Teilzeit
- Elterngeld bei kind Nr.2 mit minijob
- Mutterschutz Entgelt vom Arbeitgeber
- Elterngeld 2. Kind - können wirklich nur 14 Monate ausgeklammert werden?
- Elterngeld Nachzahlung bei bürgergeld und minijob?