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Nachteile Steuerklasse V

Nachteile Steuerklasse V

Tigerblume

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Bislang habe ich Steuerklasse V und mir darüber nie Gedanken gemacht. Jetzt habe ich mich aber gefragt, ob damit auch handfeste Nachteile verbunden sein können. Fällt Euch dazu etwas ein? Gibt es Leistungen die nicht vom Brutto sondern vom Nettoeinkommen berechnet werden?


Ellert

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Antwort auf Beitrag von Tigerblume

ich habe auch die V beim Steuerausgleich rechnet es sich so oder so gegen Leistungen bekommen wir keine


Tigerblume

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Antwort auf Beitrag von Ellert

Das ist mir schon klar, dass es am Ende auf's Gleiche raus kommt. Ich habe mich nur gefragt ob es im Falle irgendwelcher Leistungen (Krankengeld oder was weiß ich) nachteilig sein könnte weil mein Nettogehalt durch die Steuerklasse niedriger ist.


Felica

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Antwort auf Beitrag von Tigerblume

Nachteile ergeben sich bei allen Lohnersatzzahlungen, also auch ALG1. Einziger Vorteil bei der 5, man hat jeden Monat, solange eben keine Ersatzzahlungen bezogen werden, direkt etwas mehr. Bei der 4/4 muss man halt auf die jährliche Steuererklärung warten.


Tigerblume

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Antwort auf Beitrag von Felica

Danke für Deine Auskünfte!


KKM

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Antwort auf Beitrag von Tigerblume

Das Elterngeld geht vom Netto, das weiß ich.


Tigerblume

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Antwort auf Beitrag von KKM

Das stimmt definitiv nicht, Elterngeld wird anhand des Bruttoeinkommens berechnet.


KKM

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Antwort auf Beitrag von Tigerblume

https://familienportal.de/familienportal/familienleistungen/elterngeld/faq/wie-wird-das--elterngeld-netto--berechnet-/124606 Ich habe nie Elterngeld bezogen, hatte das aber so verstanden, dass die Steuern abgezogen werden. Da bei Steuerklasse V mehr Steuern abgezogen werden als bei 3, wechseln ja viele bei Kinderwunsch die Steuerklasse. Demnach wäre die Steuerklasse V nachteilhaft.


Tigerblume

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Antwort auf Beitrag von KKM

Das stimmt allerdings!


lilly1211

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Antwort auf Beitrag von Tigerblume

Nein!!!! Die Wahl der Steuerklasse macht beim Elternngeld unter Umständen mehrere tausend Euro Unterschied aus.


Tini_79

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Antwort auf Beitrag von KKM

Das stimmt nicht, die Berechnung ist komplex, kannst du auf den Seiten des Bundes nachlesen.


leonessa

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Antwort auf Beitrag von Tigerblume

Elterngeld wurde mir zumindest 2009 noch damals von meinem Nettogeld berechnet - das fand ich ungerecht. Hoffe, es hat sich daher etwas geändert.


lilly1211

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Antwort auf Beitrag von Tigerblume

Arbeitslosengeld I und Mutterschaftsgeld werden vom Netto berechnet. Ich würde niemals die 5 nehmen, aus Prinzip nicht. Es gibt schlicht keine Vorteile.


Tigerblume

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Antwort auf Beitrag von lilly1211

Ich habe bereits einen Wechsel beantragt weil mir auch gedämmert ist, dass es keine Vorteile gibt. Habe mich aber gefragt ob es neben "keine Vorteile" vielleicht auch Nachteile gibt. ALG I hatte ich noch nie, es wird aber vom Bruttogehalt berechnet. Mutterschaftsgeld könntest Du Recht haben. Da denke ich dann lieber nicht darüber nach, wie viel ich mehr hätte haben können. Habe mich damit nie befasst sondern einfach das gemacht was der Steuerberater vorgeschlagen hat. War offensichtlich ein Fehler.


lilly1211

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Antwort auf Beitrag von Tigerblume

Aber beim Elternngeld hast du dann auch verschenkt!


lilly1211

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Antwort auf Beitrag von lilly1211

https://www.test.de/Steuerklasse-wechseln-Ein-Riesenplus-beim-Elterngeld-4577976-0/#:~:text=Die%20Folge%3A%20Die%20Elterngeldstelle%20nimmt,65%20Prozent%20als%20Elterngeld%20aus.


lilly1211

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Antwort auf Beitrag von Tigerblume

Kurzarbeitergeld auch vom Netto!


KKM

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Der Steuerberater hat Euch vielleicht zur Hochzeit richtig beraten. Spätestens ab bestehendem Kinderwunsch hätte die Empfehlung nach meiner Auffassung angepasst werden müssen.


KKM

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Antwort auf Beitrag von KKM

Korrektur: spätestens ab positivem Schwangerschaftstest hätte man die Steuerklassen ändern müssen, um das Elterngeld zu erhöhen.


Tigerblume

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Antwort auf Beitrag von KKM

Ich habe dem Steuerberater gerade geschrieben dass er mir das bitte erklären soll. Auch wenn es jetzt eh nicht mehr zu ändern ist.


KKM

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Antwort auf Beitrag von Tigerblume

Das tut mir sehr Leid für Euch. Da bezahlt man Geld und befragt Fachleute, die es wissen sollten. Leider bedenken auch Fachleute nicht immer alle Eventualitäten. Wusste er von dem Kinderwunsch und dem Plan, Elternzeit zu beantragen?


Tigerblume

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Antwort auf Beitrag von KKM

Er wusste immer alles, wir kennen uns bereits seit dem Studium (da waren alle noch unverheiratet und kinderlos). Mir ist klar, dass nicht jeder immer jede kleinste Eventualität bedenken kann, aber das wird doch irgendwie Standardwissen und kein Geheimspezialwissen sein.


Felica

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Antwort auf Beitrag von lilly1211

So sieht es aus. Das istvfür mich die Heimchen am Herde Steuerklasse. Macht nur Sinn wenn Frau nur höchstens minijobbt. Bei allen darüber ist man extrem benachteiligt. Am Ende dankt einem das niemand, am wenigsten der Exehemann sofern die Ehe in die Brüche geht.


KKM

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Antwort auf Beitrag von Tigerblume

Ich würde schon denken, dass es Standardwissen ist. Ich weiß es ja sogar, ohne jemals Elterngeld bezogen zu haben.... Vielleicht hatte er Eure Steuerklassenkombination einfach nicht im Kopf, als Ihr über Kinderplanung bzw. Schwangerschaft gesprochen habt. Bei meinen Kindern gab es Erziehungsgeld, trauriges Kapitel. Die meisten Familien, die ich kenne, bekamen für 6 Monate jeweils 300 EUR..... nach 6 Monaten wurde das Einkommen des Partners angerechnet und ein durchschnittliches Industriekaufmanneinkommen reichte schon aus, dass das Erziehungsgeld vollständig entfiel.


Ellert

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Antwort auf Beitrag von KKM

und da Einkommen des Partners durfte nicht wirklich hoch sein etwas zu bekommen sprich gutverdienend musste der nichtmal sein, da reichte schon normaler Lohn damit es weggefallen ist


Ellert

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Antwort auf Beitrag von Felica

Die einen wollen jeden Monat mehr, die anderen eine höhere Erstattung. Wir fahren gut mit der V bei mir und ich bin kein Heimchen am Herd mein Mann verdient halt weit mehr ganztags als ich halbtags und bei der Steuererklärung gibts immer noch was zurück.


Felica

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Antwort auf Beitrag von Ellert

Ist eben nur solange gut wie beide einen Job haben und keine Arbeitslosigkeit usw drohen. Und warum sollte es bei 3/5 bei der Steuererklärung nichts zurück geben? Die Chancen sind halt weit geringer. Dazu aber weit höher das man eben nachzahlen muss. Weshalb man ja eben zur Erklärung verpflichtet ist.


KKM

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Antwort auf Beitrag von Tigerblume

Hat er erklärt, warum er die Empfehlung 3/5 ausgesprochen hat?


KKM

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Antwort auf Beitrag von Tigerblume

Am Jahresende ist es grundsätzlich egal, ob man Steuerklasse 4/4 oder 3/5 gewählt hat. Grundsätzlich. Sobald aber irgendwelche staatlichen Leistungen bezogen werden, ist es eben oft nicht mehr egal. Man muss sich entscheiden, ob man bei 4/4 jeden Monat weniger Geld haben möchte und bei der Einkommensteuererklärung mehr Geld zurückerhalten möchte oder eben bei 3/5 jeden Monat mehr Geld haben möchte und bei der Einkommensteuerklärung weniger Geld zurückbekommen möchte. Bei 4/4 gewährt man dem Staat quasi ein zinsfreies Darlehen. Zu Ehezeiten (lange ist es her) fand ich die größere Erstattung bei 4/4 schöner. Plötzlich gab es viel Geld zurück. Jeden Monat mehr Geld gibt man oft im Alltag aus. Seit Jahren lebe ich in der Steuerklasse 2, außer Kindergeld bekomme ich keine staatlichen Leistungen.


KKM

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Antwort auf Beitrag von KKM

Bei 3/5 kann es sogar dazu kommen, dass man Steuern nachzahlen muss. Das ist bei 4/4 ausgeschlossen. Eine Nachzahlung kann übrigens auch mit dem Elterngeld auf Euch zukommen! Achtung Halbwissen: Das Elterngeld wird steuerfrei ausgezahlt, aber auf das Familieneinkommen angerechnet. Und auf das Familieneinkommen muss am Jahresende Steuern gezahlt werden. Ihr seid zur Abgabe der Einkommensteuererklärung verpflichtet.


Felica

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Antwort auf Beitrag von KKM

So sieht es aus. Ich kenne bisher niemanden, der nicht spätestens beim EG das böse Erwachen hatte.


Lotusblume84

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Antwort auf Beitrag von Felica

Die Regelung heißt Progressionsvorbehalt und läuft ins Leere wenn man eh den spitzensteuersatz zahlt. Daneben hat man ja oft noch Kosten, die man absetzen kann. Wir haben trotz Elterngeld eine Erstattung bekommen und wir hatten sogar eine Lohnsteuerermässigung


MamavonMia123

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Antwort auf Beitrag von Tigerblume

Frisch gelernt: Wenn man einen Hauskredit aufnehmen möchte wird die Höhe /Machbarkeit nach dem Nettoverdienst des Paares berechnet.. Da kann also die Reglung 5/3 wieder vorteilhaft sein... Sofern die Gehälter der Eheleute nicht gleich hoch sind.


Badefrosch

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Antwort auf Beitrag von Tigerblume

Ich habe das für uns mal ausgerechnet. Könnte mein Mann arbeiten, wäre 3/5 ab einem Einkommen von 850 Euro bei ihm massiv von Nachteil. Da er jedoch nicht arbeitet habe ich die 3. Ich finde, wenn Frau nen Minijob hat, dann ist es egal ob sie die 5 hat. Sobald sie wieder einsteigt mit 20 Stunden und mehr ist die 4/4 und eine Steuererstattung besser.


Felica

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Antwort auf Beitrag von Badefrosch

So sehr ich das auch. Sobald man SV-Pflichtig ist würde ich im Leben nie 3/5 wählen.