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Mutterschutzlohn

Mutterschutzlohn

Kataluna27389

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Hallo, seit Februar 24 beziehe ich wegen starker Depression und Angststörung Krankengeld. Seit März nehme ich nun wöchentlich an einer Therapie teil. Nun bin ich im März schwanger geworden. Meinem AG teilte ich dies direkt mit, als der Frauenarzt mir die Schwangerschaft bestätigte. Im April 24 hatte ich einen Termin beim Betriebsarzt, der mir auf Raten des Arbeitgebers ein generelles Beschäftigungsverbot aussprach. Meine AU endete somit zum 24.05.24, damit das BV greifen konnte (Auf Anraten meines Arbeitgebers). Nun hätte ich zum 15.06.24 mein Mutterschutzlohn überwiesen bekommen müssen. War aber nicht so. Also fragte ich heute beim AG nach und dieser sagte mir dann, dass erst einmal die Krankenkasse auf Wunsch des AGs überprüfen solle, ob dies so rechtens ist, dass ich Mutterschutzgeld bekomme oder nicht. Kann es sein, dass mein Arbeitgeber mir nun einfach kein Gehalt mehr zahlt? Und auf was muss ich jetzt achten?


KielSprotte

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Antwort auf Beitrag von KielSprotte

Hui, da ist aber einiges schiefgelaufen. Du darfst keine AU beenden um in ein BV zu gehen. Ein BV setzt Arbeitsfähigkeit voraus. Die Krankenkasse wird deinen AG die Kosten nicht erstatten und selbst tragen wird er die sicherlich auch nicht wollen. Setze dich am besten selbst mit der Krankenkasse in Verbindung um zu besprechen wie du aus dem Schlamassel wieder rauskommst.


Ani123

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Antwort auf Beitrag von Kataluna27389

Für ein BV müssen sie arbeitsfähig sein, was sie nicht sind. Daher sollten sie AU sein. Denn AU vor BV. Gerade bei Wechsel von AU auf BV prüft die Krankenkasse genau. Das wird ihrem Arbeitgeber mitgeteilt worden sein. Bis die Prüfung nicht abgeschlossen ist bekommt ihr Arbeitgeber ihr Gehalt nicht ersetzt.  Es kann in ihrem Fall durchaus sein, dass bei der Prüfung heraus kommt, dass sie nicht arbeitsfähig sind. Auch während eines BV kann man AU sein, was bedeutet, dass das BV in der Zeit ruht. Es kommt auch mit darauf an, was der Betriebsarzt sagt. Was haben Sie ihm erzählt? Haben Sie gesagt, dass sie arbeitsfähig sind ab Tag X? Wenn ja kann das von ihnen gelogen sein im besser da zu stehen und das durften sie nicht. Das ist Betrug. Wenn nein ist alles ok.  Im schlechtesten Fall wird ihnen Betrug vorgeworfen und das kann negative Konsequenzen für sie haben, wie z. B. Anzeige wegen Betrug, fristlose Kündigung und negative Auswirkungen auf das EG. Daher sollten sie zeitnah Kontakt zu ihrer Krankenkasse aufnehmen und fragen, wie sie weiter verfahren sollen. Denn für die Zeit vom 25.05. bis heute erhalten sie auch kein Krankengeld,  weil keine AU vorliegt. 


Kataluna27389

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Antwort auf Beitrag von Ani123

Kurze Rückmeldung. Ich bin ins BV nach den Krankschreibungen ohne Probleme gegangen. Es wurde mir weder Betrug oder sonst etwas vorgeworfen. Wieso auch?! MutterschutzLOHN ist etwas anderes als Mutterschaftsgeld! Vielleicht vorher schlau machen, bevor man anderen etwas erzählen möchte. ;-) Mutterschaftslohn ist der Lohn im BV. Ja es ist einiges schief gelaufen, aber Seiten meines AG's. Danke für eure empathielosen Kommentare. 🥰🤌🏻


Ellert

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Antwort auf Beitrag von Kataluna27389

Kann es sein dass da Einiges durcheinander ist ? Wenn Du im März schwanger wurdest, wie kannst Du dann schon im Juni in Mutterschutz gehen ?