jackiexxpx
Hallo ich bin neu hier im Forum und hab eine Frage, welche mir das Internet nicht vollständig beantworten kann. Zum 31.07.2023 hab ich meine Ausbildung beendet und bin mein festes Anstellungsverhältnis beim selben Arbeitgeber am 01.08.2023 angetreten. 2/3 Wochen später erfuhren wir, dass wir Schwanger sind. Seit ca. Anfang Juli. Wie wird das Mutterschutzgeld berechnet? … Ich hab gelesen es gibt bestimmte Berücksichtigungen in meiner Situation.
WIR? wie können mehrere Leute mit dem selben Kind schwanger sein? Ich glaube nicht, das du wirklich gesucht hast, denn die Antworten sind eindeutig. Es heißt allerdings MutterSCHAFTSgeld nicht Mutterschutzgeld. Dein Mutterschaftsgeld setzt sich aus dem Gehalt zusammen, was du im Schnitt in den 3 Monaten vor diesem verdient hast. Da ist man dann ja bereits mehrere Monate schwanger. Bei dauerhaften Änderungen aus dem Schnitt dieser. Also lange nach dem Entstehen der Schwangerschaft. Um es dir mit sehr einfachen Worten zu erklären, Du bekommst im Mutterschutz das, was du bekommen würdest wenn du arbeiten würdest. Ein Teil davon kommt von der KK, der andere Teil, die Differenz, stockt der AG auf. Die KK zahlt einen Teil vor der Geburt den anderen Teil nach der Geburt sobald sie die Geburtsurkunde vom Kind haben. Insgesamt mindestens 14 Wochen, in Abhängigkeit davon wie pünktlich das Kind ist. Der AG zahlt seinen Anteil in der Regel mit dem normalen Gehaltstonus. Ein weitere Tipp, die meisten Frauen bekommen im 3ten Lebensmonat Mutterschaftsgeld UND das Elterngeld für diesen Monat. Also eine deutliche Überzahlung. Das zur Seite legen, es wird dir im letzten Lebensmonat sonst fehlen. Du musst ja den Monat auch überbrücken, bis die nächste Gehaltszahlung auf deinem Konto ist.
Ich glaube die ap meinte den Mutterschutzlohn im Beschäftigungsverbot. Ap: in diesem Fall bekommst du deinen Lohn nach aktuellem Vertrag. Das mit dem Durchschnitt kann nicht genommen werden weil dauerhafte Änderung. Steht so auch im Mutterschutzgesetz. Mutterschaftsgeld wird im Zeitraum von 6 Wochen vor Geburt bis 8 Wochen nach Geburt bezahlt. 13€ von der KK und Rest stockt der AG auf dein netto auf
schwanger sind nur die Frauen Männer werden Vater Was mir zu dem Thema noch einfällt Elterngeld auf 24 Monate zu bekommen heisst die letzten Monate keine Zahlungen zu bekommen, Familie hat davor von den Ersparnissen zu leben 24 Monate Elternzeit heisst nicht bis zum Ende Geld !
schwanger heisst doch nicht gleich nicht arbeiten zu können
Ich bin nur vom Begriff Mutterschutzlohn ausgegangen dass sie ein BV hat... Wegen der Berechnung, der berechnet sich ja aus den drei Monaten vor Eintritt der Schwangerschaft
Ja das ist auch ein Punkt der beachtet werden muss. Frau kann Elterngeld beantragen. Muss aber zwingend dieses schon für die ersten Lebensmonate nehmen, obwohl sie dort Mutterschaftsgeld bezieht. Das Elterngeld wird auf die höhere Leistung angerechnet. Da gibt es auch kein Wahlrecht. Je nachdem wie lange der Mutterschutz geht, werden sogar drei Monate mit Basis Elterngeld gerechnet. Die übrigen 9/10 Monate können als Elterngeld plus gewählt werden. Aber Achtung... Halbes Geld. Das Geld wird also spätestens im 22. Lebensmonat ausgezahlt und die übrige Zeit muss mit eigenen Mitteln überbrückt werden. Auch wenn man 24 Monate Elternzeit beantragt hat
EG Plus macht auch nur Sinn wenn man nach dem Mutterschutz arbeitet, sonst völlig unnötig. Elternzeit würde ich unabhängig davon immer 2 Jahre nehmen. Wenn alles super klappt, geht man nach dem Jahr Basis-EG in TZ arbeiten, Entspannter als direkt Vollzeit einzusteigen mit dem Druck das die Eingewöhnung klappen muss und das Kind auf keinen Fall krank sein darf. So kann man tiefenentspannt in TZ einsteigen und weiß, der AG darf mir wegen der EZ nicht kündigen.
Die letzten 10 Beiträge
- Gekündigt nach Elternzeit - schon wieder. Tipps?
- Bestätigung vom Arzt nötig für Kündigungsschutz
- Hilfe , Vermieter will Wohnung besichtigen, jemand Erfahrung?
- Mietrecht
- Resturlaub verlangen?
- Steuererklärung Auswirkung Elterngeld
- Koffer beschädigt Totalschaden, jemand Erfahrung mit Regulierung ?
- Mauer gehört mir, Handlauf daran dem Nachbarn - Haftung?!
- Verwendung von Urlaub und Überstunden
- Testament