Annischu
Hallo, Ich beziehe seit Januar 2015 eine private Berufsunfähigkeitsrente da ich meinen ursprünglichen Beruf nicht mehr nachgehen kann. Ich bin derzeit in der 34. SSW und stelle mir die Frage ob mir Muttergeld, Elterngeld etc. zu stehen würde oder ob mir überhaupt etwas zu steht, da ja die Rente auch nach der Geburt weiter bezahlt wird. Liebe Grüße Anja
Hallo, ich würde sehr zeitnah eine Schwangerschaftsberatung kontaktieren (Caritas, Profa, Diakonie, etc.) und dort nachfragen. Termine sind dort oft rar, evtl. Auch online Beratung der Caritas kontaktieren, nicht das Du Fristen verpasst. Lg Marion
Mutterschaftsgeld ist doch eine Lohnersatzleistung. Wenn Du also nicht arbeitest, brauchst Du ja auch keine Ersatzleistung für Deinen Lohn.
Hallo, die Rente wird auf das Eg angerechnet, § 3 Nr. 5 BEEG iVm RL-BEEG 3.1.1.5.3. wenn du eine EU-Rente beziehst erhälst du kein MG, da diese ja weiter läuft.
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