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Melderecht

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makkipakki

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Also, Wir haben ein Haus gebaut. Mein Mann und unser gemeinsamer Sohn sind dort schon gemeldet. Ich wohne noch in der Wohnung, verbringe aber auch mehr und mehr Zeit in dem Haus und wollte mich nun auch ummelden. Das Haus liegt zwar nur zehn Kilometer entfernt, ist aber ein anderer Landkreis. Die Wohnung bei einer Wohnungsbaugesellschaft ist noch nicht gekündigt. Meine Freundin wohnt hier noch als eingetragene Untermieterin. Ich bin aber Hauptmieter (auch mein Mann war nur Untermieter). Wenn ich mich jetzt aber Ummelde, gibt es dann Schwierigkeiten wegen Zweitwohnsitz? Meine Freundin ist auf der Suche nach einer neuen Wohnung, kann sich unsere nicht leisten. Vorher kann ich nicht kündigen. Also kann ich prinzipiell mich ummelden und einfach trotzdem Mieter dieser Wohnung bleiben?? Danke für die Antworten


Mehtab

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Antwort auf Beitrag von makkipakki

Eigentlich musst du dich sogar ummelden, wenn du nicht von deinem Mann getrennt lebst, weil Ehepaare einen gemeinsamen Wohnsitz haben müssen. Ja, du kannst Mieterin bleiben, ohne dort gemeldet zu sein. Hast du das mit dem Vermieter abgeklärt? Außerdem musst du aufpassen, wenn in dem Ort Zweitwohnungsteuer erhoben wird, denn dann könnte es sein, dass du Zweitwohnungsteuer zahlen musst.


Strudelteigteilchen

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Antwort auf Beitrag von Mehtab

Zitat: "Eigentlich musst du dich sogar ummelden, wenn du nicht von deinem Mann getrennt lebst, weil Ehepaare einen gemeinsamen Wohnsitz haben müssen." Blödsinn! Wo soll das stehen?


HeyDu!

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Antwort auf Beitrag von Strudelteigteilchen

§21 Abs. 2 Bundesmeldegesetz §22 Bundesmeldegesetz Ehegatten haben grundsätzlich eine gemeinsame Hauptwohnung. Andernfalls geht man von getrennt lebend aus und dann hat dies sofort z.B. Auswirkungen aufs Steuerrecht (Steuerklasse). BG


makkipakki

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Antwort auf Beitrag von HeyDu!

Krass... Also das nenne ich mal verwunderlich... Ich mein, es gibt ja auch genug Menschen die getrennt leben und trotzdem zusammen sind, bzw. Veheiratet. Also Menschen die weiter weg arbeiten und so... Finde das wirklich altmodisch diese Einstellung...


Ellert

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Antwort auf Beitrag von makkipakki

ist es oft so dass man während der Woche getrennt lebt und eine Zweitwohnung hat aber dennoch sind die Ehegatten in einem gemeinsamen Hausstand gemeldet, die fahren halt dann alle Woche oder alle zwei Wochen heim. Wer NIE im ehelichen Haushalt ist der ist rein vom Bauchgefühl her auch gterennt lebend... Hier ist auch Zweitwohnsitzsteuer normal, und die nicht unerheblich ausser bei verheirateten Leuten die beruflich getrennt leben müssen, die sind zumindest in meinem Dienstort befreit davon. dagmar


HeyDu!

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Antwort auf Beitrag von makkipakki

Man darf davon ausgehen, dass ein Ehepaar auch einen gemeinsamen Lebensmittelpunkt hat. Deswegen darf trotzdem einer in Berlin und der andere in München arbeiten. Man muss nur eine Wohnung zur "Ehewohnung" oder eben auch Hauptwohnung machen. Hat nix mit altmodisch zu tun. War auch nicht meine persönliche Einstellung sondern aktuelle Gesetzeslage aber ja, für mich macht diese Sinn. LG


blubb12

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Antwort auf Beitrag von HeyDu!

Was ich altmodisch finde ist die melderechtliche Definition von "Familie". Ein Ehepaar ohne Kinder ist eine "Familie", hat also den "familiären Wohnsitz" als Hauptwohnung. Vater, Mutter und Kinder sind, sofern die Eltern nicht verheiratet sind, offenbar keine "Familie". Zumindest hat die Meldebehörde dieses Argument mehrfach ignoriert. Ich habe mich zum Glück tatsächlich häufiger am "familiären Wohnsitz" aufgehalten (durch zwei Tage Homeoffice), sonst hätte ich wohl richtig Stress gehabt, meine Wohnung an meinem Dienstort als Zweitwohnung durchzubekommen.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von makkipakki

Du kannst dich um melden. Wir hatten noch unsere Mietwohnung 4 Monate länger als nach Einzug ins Haus. Solange du die Miete bezahlst.


makkipakki

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Ja, auf mehr hoffe ich halt auch nicht... dann werde ich mich mal die Tage ummelden...