Maikäferchen2017
Hallo und frohes Neues ,
ich bin auf dem Gebiet leider nicht so bewandert, daher hier meine Frage an euch. Vielleicht kennt sich ja jm. aus
Mein Mann war Mitte November für eine Woche mit unserer Tochter im Krankenhaus. Für diese Woche hat er mit seinem Chef unbezahlten Urlaub vereinbart, sodass wir den Nettoverdienstausfall von der KK bekommen haben. So weit, so gut... Dann stand auf seiner November-Lohnabrechnung unter "Hinweise zur Abrechnung": Unterbrechung wg. Kinderpflege mit Krankengeld.
In unseren Augen ist dies nicht korrekt. Kinderpflegegeld erhält man ja, wenn man Zuhause ist mit seinem kranken Kind, und nicht im Krankenhaus...
Müsste dort nicht "Nettoverdienstausfall wg. unbezahlten Urlaub" stehen? Oder tut das Ganze nichts zur Sache, interessiert später niemanden, sei's bei Einkommenssteuererklärung, Rente etc.
Danke schon mal im Voraus!
Ich glaube, das ist richtig, denn er hat ja Krankengeld erhalten. Unbezahlter Urlaub war das ja nicht, sondern eher die Ausnutzung der 10 Tage zustehender Freistellung wg Kinderkrank. VG ohno
Nein nein, von den zustehenden 10 Kindertagen hat er kein Gebrauch gemacht, da man diese ja auch nur nimmt, wenn man Zuhause bleibt. Wenn man mit Kind im Krankenhaus liegt, wird das Elternteil dafür nicht (Kind-) krankgeschrieben.
Ok, dann hab ich den Teil: "sodass wir den Nettoverdienstausfall von der KK bekommen haben" falsch verstanden, sorry. VG ohno
Weder noch. Es ist kein unbezahlten Urlaub sondern eine Freistellung. Und KH- Aufenthalt des Kindes ist auch kein Kinderkrank. Das wird gar nicht von den 10 Tagen abgezogen, wird von der KK also auch anders bewertet. Das was der AG geschrieben hat passt noch am besten.
Die Frage ist ja eher, ob der genaue Wortlaut auf der Lohnabrechnung später mal wichtig/bedeutend ist?
Eher nicht, weit wichtiger sind die Kürzel dahinter. Wie eben versteuert wird usw. Ich werde zB nach Stunden bezahlt. Da fallen dann einfach weniger Stunden an. Extra wird da nichts aufgeführt. Die KK meldet sich ja auch beim AG und der gibt es dann weiter.
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