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Lohn bei Schliessung - Kita....

Lohn bei Schliessung - Kita....

Ellert

Tochterkind (Erzieherin) befindet sich im Urlaub am anderen Ende der Welt, bekam von der Kollegin die Info dass die Kitas ab Mittwoch in BRB schliessen. Chefin meinte zu den Mitarbeitern da müsste jede dann unbezahlten Urlaub nehmen, ist das wirklich so ? dagmar


Ellert

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Freie Träger hier hats sicher Erzieher und Lehrer freier Schulen - welche Infos habt Ihr ? Greifft da das Arbeitsamt ? dagmar


QueenMum

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Also ich glaube so einfach ist das nicht. Es muss ja erstmal geklärt werden warum die Schließung erfolgte, sprich Anweisung vom Ministerium usw. Dann würde ich mal bei der Krankenkasse anrufen, die wissen meist Bescheid. Zunächst müsste ja mal der noch ausstehende vertragliche Urlaub verbraucht werden und dann erst unbezahlt.


Ellert

Antwort auf Beitrag von QueenMum

ist ja nichtmehr viel frei verfügbarer Urlaub da... Wenn ab Mittwoch offiziell alle Kitas zumachen werden sich die freen anschliessen alelrdings frage ich mich müssen die Kitas und freien Schulen zumachen oder nur die Staatlichen ? Mit dem Thema hatte ich mich nie beschäftigt der ÖD wird weiter bezahlt wie ich gerade nachgelesen habe dagmar


basis

Antwort auf Beitrag von Ellert

Hier in Bayern müssen gerade ALLE Betreuungseinrichtungen lt. Staatsministerium schließen. Auch die privaten. ALLE, egal wer Kinder betreut, muss für 5 Wochen schließen.


mama von joshua am tab

Antwort auf Beitrag von Ellert

Die Schließung ist aufgrund einer behördlichen Anordnung geschehen und betrifft sowohl staatliche auch als private Träger. Sie muss keinen Urlaub nehmen, der Träger müsste für die Zeit, in der nicht gearbeitet werden darf Kurzarbeit anmelden. Das Arbeitsamt übernimmt dann, allerdings sind die Bearbeitungszeiten im Moment durch das hohe Arbeitsaufkommen recht lange.


Tini_79

Antwort auf Beitrag von Ellert

Uns (keine Kita, private Wirtschaft) wurde gesagt, es gäbe bei einer offiziellen Schließung des Betriebes 6 Wochen Lohnfortzahlung. So ähnlich findet man es auch aktuell im Netz: 4. Die Behörden schließen den Betrieb bzw. das Unternehmen - besitzt der Arbeitnehmer dennoch einen Anspruch auf Arbeitsentgelt? Wahrscheinlich ja. Denn eine solche behördliche Maßnahme stellt einen Fall des sog. Betriebsrisikos dar. Hier behält der Arbeitnehmer auch ohne eigene Arbeitsleistung seinen Anspruch auf Arbeitsentgelt. 5. Dürfen Arbeitnehmer - ggf. gegen ihren Willen - durch den Arbeitgeber nach Hause geschickt werden? Den Arbeitgeber trifft grundsätzlich eine sog. Beschäftigungspflicht. Schickt der Arbeitgeber Arbeitnehmer unbegründet nach Hause, bleibt der Arbeitgeber zur Entgeltzahlung verpflichtet. Sog. Zwangsurlaub ist grundsätzlich nicht möglich bzw. rechtlich nicht zulässig. Auch das zwangsweise Abfeiern von Überstunden ohne weitere rechtliche Grundlage ist nicht legal. https://www.etl-rechtsanwaelte.de/aktuelles/das-coronavirus-und-seine-arbeitsrechtlichen-folgen


basis

Antwort auf Beitrag von Ellert

Wurde unseren Erziehern jetzt auch so gesagt. Sind alle in Zwangsurlaub. Für 5 Wochen. Und Schließung im Sommer wird natürlich trotzdem beibehalten. Sind alle hier massiv verunsichert, wie das funktionieren soll, weil sie im sommer dann keinen urlaub mehr haben.


Ellert

Antwort auf Beitrag von basis

denn sonst wäre ja Geld beim Träger die Erzieher zu zahlen... dagmar


basis

Antwort auf Beitrag von Ellert

Wir bekommen das Essensgeld für April erlassen. Zum Beitrag gibt es bisher keine Informationen, sprich der muss weiter gezahlt werden. Wenn die Erzieher im Urlaub sind, müssen sie ja auch bezahlt werden... Da jetzt alle Bundesländer schließen werden, bin ich gespannt, ob da nicht doch noch was an "anderen" Regelungen kommt. Ansonsten wird es für viele, gerade Geringverdiener verdammt bitter werden.


Ellert

Antwort auf Beitrag von basis

ich glaube ich schliesse mich der Systerie an und gehe Klopapier kaufen dagmar


basis

Antwort auf Beitrag von Ellert

Wir haben 5 Wochen zu und ich rechne tendentiell eher mit einer Verlängerung :( hier ist alles ausverkauft -_-*


kevome*

Antwort auf Beitrag von Ellert

Sie hat doch einen Arbeitsvertrag und natürlich muss der Arbeitgeber das Gehalt weiter bezahlen. Im Zweifel muss er Kurzarbeit beantragen. "Was passiert bei einer Betriebsschließung? Was passiert, wenn mein Betrieb wegen des Corona-Virus schließt? Hier muss man unterscheiden: Wenn ein Unternehmen behördlich geschlossen wird wegen einer nachgewiesenen Infektion, dann haben Beschäftigte Anspruch auf die Fortzahlung ihrer Gehälter. Der Arbeitgeber trägt in diesem Falle das Risiko. Bei einer amtlichen Schließung können die Unternehmen allerdings das Geld hierfür wieder vom Staat zurückfordern. Wenn ein Arbeitgeber sich dagegen "vorsorglich" dazu entschließt, den Betrieb einzustellen, kann er grundsätzlich nicht von seinen Beschäftigten verlangen, für diese Zeit Urlaub zu nehmen. Heute hat der Bundestag allerdings die Regelungen für den Bezug von Kurzarbeitergeld gelockert. Das heißt, wenn ein Unternehmen, etwa weil massiv Aufträge weggebrochen sind, seinen Betrieb nicht mehr aufrechterhalten kann, kann das Unternehmen Kurzarbeit beantragen. Die Arbeitszeit der Beschäftigten wird dann reduziert – bei entsprechender Kürzung des Lohns. Die Bundesagentur für Arbeit übernimmt dann einen Teil des Verdienstausfalls: 60 Prozent, beziehungsweise 67 Prozent, wenn die oder der Beschäftigte einen Kinderfreibetrag in der Lohnsteuerkarte eingetragen hat" Quelle: https://www.br.de/nachrichten/wirtschaft/corona-und-schulschliessungen-welche-rechte-haben-beschaeftigte,Rt7RVQZ?fbclid=IwAR0WPlWs_VssgZmX6GriWyH0lxxV4OuCmbFlGOsO3xEILFwWDIzqNZkGk0E


Ellert

Antwort auf Beitrag von kevome*

Wenn ein Unternehmen behördlich geschlossen wird wegen einer nachgewiesenen Infektion, dann haben Beschäftigte Anspruch auf die Fortzahlung ihrer Gehälter. Wenn ein Arbeitgeber sich dagegen "vorsorglich" dazu entschließt beides passt ja nicht es wird geschlossen weil die Kitas zu schliessen sind ohne jegliche Infektionen, als Vorsorge sozusagen. Ist ja keine Kurzarbeit wegen weniger Arbeit Spannend wird dann auch, die ganzen Mitarbeiter haben flexible Arbeitsverträge zwischen 25 und 40 Stunden je nach Betreuungsschlüssel jeden Monat anders, wenn Gehalt weiter dann nach durchschnitt oder nach 25 Stunden oder wie der Dienstplan gewesen wäre ohne die Schliessung ?


kevome*

Antwort auf Beitrag von Ellert

Nach meinem Verständnis ist es der zweite Fall. Behördlich wird ja nur die Betreuung der Kinder untersagt Der AG beschießt daraufhin mangels "Aufträgen" zu schließen. Von daher würde ich sagen Kurzarbeit, weil nicht genug Arbeit da ist. Unbezahlten Urlaub kann der AG ganz bestimmt nicht vorschreiben. Vor allem müssen die Elternbeiträge ja wahrscheinlich weiter bezahlt werden. Dann entsteht dem AG ja sowieso kein Schaden


Silvia3

Antwort auf Beitrag von Ellert

Ich würde davon ausgehen, dass sie bezahlt werden muss. Sie bietet ja ihre Arbeitsleistung an, aber der Arbeitgeber ruft nicht ab. Wird wahrscheinlich irgendeine staatliche Lösung geben. Silvia


Ani123

Antwort auf Beitrag von Ellert

Ich bin Erzieherin, kirchlicher Träger, und würde weiter Lohn bekommen. Aber ich bin seit Februar bis April im Urlaub und somit entfällt die Regelung für mich, da ich wegen Urlaub Lohnfortzahlung habe. Mein Chef hat mir wegen der aktuellen Schließung extra einen Brief vom Träger geschickt, wie es finanziell für meine Kollegen ist und falls es langfristig anhält ab Mai für mich - ich hoffe, dass die Lage sich bis dahin beruhigt hat.