Elternforum Finanzen, Recht und Versicherung

Kürzung Urlaub Elternzeit

Kürzung Urlaub Elternzeit

heli89

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Hallo, mein Mann hat Elternzeit beantragt, 1 Monat. Dadurch greift die Urlaubskürzung für volle Kalendermonate nicht. Nun zieht ihm sein Arbeitsgeber den Urlaub aus arbeitsvertraglichen Gründen ab. Im Vertrag gibt es eine Regelung, die aber eher für Sonderurlaube, Sabbatjahre etc. gedacht war. Ist das trotzdem so rechtens? Oder ist das Thema Arbeitszeitkürzung durch das BEEG abschließend geregelt und der Passus aus dem Arbeitsvertrag darf nicht mehr angewendet werden? Fotos füge ich bei.

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heli89

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Antwort auf Beitrag von heli89

Und Foto Nr. 2

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heli89

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Antwort auf Beitrag von heli89

Und es soll natürlich nichts Arbeitszeitkürzung sondern Urlaubskürzung heißen.


Tigerblume

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Antwort auf Beitrag von heli89

Warum sollte das nicht rechtens sein?


heli89

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Antwort auf Beitrag von Tigerblume

Weil es ja sein kann, daß die Sache bereits abschließend durch das BEEG geregelt ist und es daher nicht rechtens ist, sich stattdessen auf die arbeitsvertragliche Regelung zu beziehen.


CGN1984

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Antwort auf Beitrag von heli89

Soweit ich weiß, dürfen die 20 Tage nicht gekürzt werden, die 10 Tage aber schon, da über das gesetzliche Minimum hinausgehend.


heli89

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Antwort auf Beitrag von CGN1984

Ist dann nur die Frage, ob zu 1/12 von den 10 oder zu 1/12 von 30 Tagen...


CGN1984

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Antwort auf Beitrag von heli89

Ich würde sagen von den 10 Tagen, also 20 + (10 / 12 x 11) = 28,3 Tage. Allerdings weiß ich nicht, wie es aussieht mit dem Satz, dass die 10 Tage auf längere Auszeiten angerechnet werden können. Also ob man die auch komplett streichen könnte...?


MenschPapa

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Antwort auf Beitrag von heli89

Der Arbeitgeber darf Urlaub kürzen, wenn man in Elternzeit geht. Dies muss er aber klar und deutlich im Arbeitsvertrag oder noch vor bzw. in der Elternzeit kommunizieren. In Ihrem Beispiel ist es pauschal erklärt. Das Wort Elternzeit steht nicht im Arbeitsvertrag. Sie sollten ggf. bei der Gewerkschaft nachfragen ob diese Formulierung des AG ausreicht oder ob der Urlaub vom AG nicht angerührt werden darf.