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Kündigung unwirksam, unwissend Schwanger

Kündigung unwirksam, unwissend Schwanger

Sydney089

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Hallo, ich hab gestern meine Kündigung zum 28.02.22 bekommen in der Probezeit. Jetzt habe ich heute einen Schwangerschaftstest gemacht, dieser war positiv. Ich werde natürlich so schnell wie möglich zum Frauenarzt. Heißt das jetzt aber das die Kündigung von meinem Arbeitgeber unwirksam ist?


Silvia3

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Antwort auf Beitrag von Sydney089

Du hast bis zwei Wochen nach der Kündigung Zeit, deinen AG von deiner Schwangerschaft in Kenntnis zu setzen.Ein AG darf eine schwangere Arbeitnehmerin während der Probezeit nicht kündigen, deine Probezeit endet quasi mit Bekanntgabe der Schwangerschaft.


Berlin!

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Antwort auf Beitrag von Sydney089

Du musst unverzüglich, spätestens innerhalb von 2 Wochen nach Zugang der Kündigung, Deiner Arbeitgeberin mitteilen, dass du schwanger bist. Am besten mit ärztlicher Bescheinigung belegt, die kannst Du aber auch nachreichen. Dann muss Deine Arbeitgeberin erklären, dass sie aus der Kündigung keine Rechte mehr herleitet. Man kann eine Kündigung juristisch nicht zurücknehmen, da sie mit Zugang wirksam wird. Tut sie das nicht, wird die Kündigung als nicht für hinfällig erklärt, musst Du innerhalb vn 3 Wochen ab Zugang dagegen vorgehen und zwar mittels Kündigungsschutzklage vorm zuständigen Arbeitsgericht! Das ist eine absolute Ausschlussfrist. Auch eine an sich anfechtbare Kündigung wird wirksam, wenn sie nicht angefochten wird. Sie wird nicht automatisch unwirksam,