KatharinaY
Hallo, Ich habe vor kurzem ein Teilzeitarbeitsverhältnis von 20h/Woche in Elternzeit begonnen. Davor hatte ich 2 Jahre Elternzeit ohne Beschäftigung. Nun läuft leider die Betreuung meines Kindes nicht so, wie es sein müsste, damit ich arbeiten kann. Nach 3 Monaten Eingewöhnung bei der Tagesmutter ruft sie mich des öfteren an, dass ich ihn früher abholen muss, weil er weint und sie sich nicht mit den anderen Kindern beschäftigen kann. Ich hatte bis kurz vor Arbeitsbeginn das Gefühl, dass es langsam besser wird, aber nun gibt es eher wieder Rückschritt. Daher überlege ich mir nun, ob es für die Fremdbetreuung eventuell doch zu früh ist. Wenn ich nun wieder in die komplett unbeschäftigte Elternzeit zurückkehren möchte, welche Kündigungsfrist muss ich beachten? Weiß das jemand? Die Elternzeit bleibt ja bestehen, nur das Teilzeitarbeitsverhältnis soll gekündigt werden.
Die aus Deinem Arbeitsvertrag für die Teilzeit während der EZ. Wenn da nichts steht, dann die aus dem Vollzeitvertrag nehmen.
Hallo Katharina, schade, dass es nicht so gut läuft. Noch mal zum Verständnis: Hast du zusätzlich zu deinem eigentlichen Vollzeitvertrag einen Teilzeitvertrag für die Elternzeit? Oder hattest du vorher in der Elternzeit gar keinen Arbeitgeber mehr? Grüße, terkey
Ersteres, also es ist mein "alter " Arbeitgeber, bei dem ich früher 100% gearbeitet habe. LG
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