Andreatss
Hallo ihr Lieben. Ich bin aufgrund von psychischen Beschwerden krankgeschrieben und bin nun schwanger. Ich werde von meinem Frauenarzt ein Beschäftigungsverbot bekommen. Hatte da schon jemand Probleme/Erfahrungen wegen Gehalt? Wie hoch fällt dann das Elterngeld aus? Kann mir jemand helfen. Liebe Grüße Annika
Das geht nicht! Du musst für ein Beschäftigungverbot arbeitsfähig sein. Für ein Beschäftigungsverbot ist eigentlich der Arbeitgeber zuständig. Es gibt nur wenige Ausnahmen. Wenn du bisher eine AU hattest, wird dein Arbeitgeber zurecht ein Beschäftigungsverbot deines Gynäkologen anzweifeln! Da du krank bist, musst du weiterhin eine AU-Bescheinigung erhalten, Krankengeld wird für das Elterngeld ausgeklammert!
Krankengeld wird nur ausgeklammert, wenn es schwangerschaftsbedingt ist. Da darf auch keine andere Diagnose mit drauf stehen. Der AG aber auch die Krankenkasse kann das anzweifeln, wenn nahtlos ein BV eingereicht wird.
Ein Beschäftigungsverbot kann sehr wohl auch vom Arzt ausgestellt werden, wenn es sich aus unterschiedlichen Gründen um eine Risikoschwangerschaft handelt. Der Arbeitgeber stellt es aus auf Grundlage der Arbeitssituation.
Aber nicht wenn Jemand krank ist und nicht arbeitsfähig. Risikoschwanger an sich ist kein Indikator für ein bv.
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