Monsoon
Hallo,
Entschuldigt bitte, aber aus dem Internet und den Beiträgen werde ich irgendwie nicht schlauer bzw verstehe ich es nicht ganz.
Vielleicht kann mir das bitte hier jemand erklären.
Wenn ich krank geschrieben bin, nicht SS bedingt und Krankengeld erhalte, wird dann dieses Geld zur Berechnung vom Elterngeld verwendet?
Also soweit ich gelesen habe sind Krankengeld 70% vom Bruttolohn. Und von diesem Betrag 65% ist dann das Elterngeld??
Vielen Dank
![]()
Nein, das Krankengeld wird nicht herangezogen zur Ermittlung des Elterngelds in dem Fall. Es geht also mit Null in die Berechnung. https://familienportal.de/familienportal/familienleistungen/elterngeld/arbeitssituation/ich-habe-im-bemessungszeitraum-krankengeld-bekommen-wie-berechnet-sich-mein-elterngeld--124668
Ok, vielen Dank. Wie berechnet es sich dann? Bekommt man 0 € Elterngeld? Oder gibt es dann trotzdem einen Mindestsatz?
Wenn du das ganze Jahr vor Geburt Krankengeld bezogen hast, gibt es den mindestsatz von 300 Euro
Alles klar. Vielen Dank. Jetzt habe ich es verstanden.
Die letzten 10 Beiträge
- Erneute Schwangerschaft in bestehender Elternzeit
- Kindkrankgeld
- Gibt es ein Forum, in dem man sich über Geldanlage austauschen kann?
- Wohngeld - Bürgschaft ?
- Kindkranktage 2025 für 2 Kinder (1 und 3 Jahre)
- Kindergeld nach Studium... Weiterbildung
- Zuverdienst neben Elterngeld Plus
- Fragen zu Elterngeld-Grenze, Abfindung und Krankenversicherung
- Arbeiten während der Elternzeit
- Gekündigt nach Elternzeit - schon wieder. Tipps?