Monsoon
Hallo,
Entschuldigt bitte, aber aus dem Internet und den Beiträgen werde ich irgendwie nicht schlauer bzw verstehe ich es nicht ganz.
Vielleicht kann mir das bitte hier jemand erklären.
Wenn ich krank geschrieben bin, nicht SS bedingt und Krankengeld erhalte, wird dann dieses Geld zur Berechnung vom Elterngeld verwendet?
Also soweit ich gelesen habe sind Krankengeld 70% vom Bruttolohn. Und von diesem Betrag 65% ist dann das Elterngeld??
Vielen Dank
Nein, das Krankengeld wird nicht herangezogen zur Ermittlung des Elterngelds in dem Fall. Es geht also mit Null in die Berechnung. https://familienportal.de/familienportal/familienleistungen/elterngeld/arbeitssituation/ich-habe-im-bemessungszeitraum-krankengeld-bekommen-wie-berechnet-sich-mein-elterngeld--124668
Ok, vielen Dank. Wie berechnet es sich dann? Bekommt man 0 € Elterngeld? Oder gibt es dann trotzdem einen Mindestsatz?
Wenn du das ganze Jahr vor Geburt Krankengeld bezogen hast, gibt es den mindestsatz von 300 Euro
Alles klar. Vielen Dank. Jetzt habe ich es verstanden.
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