Präriemaus
Hallo, da Thema ist für mich noch etwas komplex ist, hat hier vielleicht jemand ein wenig Ahnung/Erfahrung bezüglich Elterngeld und Kleingewerbe. 2023: Elterngeld Kind 2 nur bis August 2022: Elterngeld Kind 2 + 1 2021: Elterngeld Kind 1 2020: Vollzeit + Elterngeld Kind 1 Da ich seit 2020 in reiner EZ bin, gehe ich beim dritten Kind (noch nicht schwanger!) nur noch vom Mindestbetrag an Elterngeld aus, maximal ein wenig mehr. Jetzt benötige ich ein Kleingewerbe und überlege, ob es irgendeinen Sinn macht, es noch dieses Jahr oder nächstes anzumelden und ob es sich irgendwie (positiv oder negativ) auf das Elterngeld auswirkt. Vielen Dank schon mal und liebe Grüße :-)
P.s. die Auswirkung nur auf ein eventuelles Elterngeld Ende 2024. Aktuell bekomme ich keins mehr, bin aber in Elternzeit.
Wenn ich das richtig verstanden habe, wird bei Selbstständigkeit das Jahr 2023 angesetzt bei ET in 2024 Verschieben auf früher geht nur wenn du in 23 noch Elterngeld in den ersten 14 Monaten beziehst
Danke für deine Antwort! Ich hab ja tatsächlich in jedem Jahr von jeweils einem Kind Elterngeld, was noch zu den ersten 14 Monaten zählt. Aber es kann doch nicht sein, dass es sich bis zu meiner Vollzeit Arbeit zurück rechnet und dann das wieder die Berechnungsgrundlage ist, oder?
Das weiß ich nicht sicher. Vielleicht fragst Mal bei Frau Bader mit allen Daten. Da antwortet ja oft dojiie, die bei einer Elterngeldstelle arbeitet
Okay ja vielen Dank!
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