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Kitabeiträge.. Behördensprache

Kitabeiträge.. Behördensprache

Mephis

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Ich versuche gerade herauszufinden wie das mit kitabeiträge und Geschwisterkindern bei uns in der Gemeinde gehandhabt wird. Dazu lese ich die entsprechende Satzung. Nun steht drin, dass Kinder die bis zum 30. September 4 Jahre alt sind bis zur Einschulung beitragsfrei sind. Bzw das Land NRW übernimmt die Beiträge. Gleichzeitig sind Geschwisterkinder in der selben Einrichtung frei, sofern ein Beitrag gezahlt wird. Wir werden die Konstellation haben, dass Kind 1 4 ist, wenn Kind 2 in die Betreuung soll. Wären dann beide Kinder beitragsfrei für uns? Das Land zahlt für Kind 1 und Kind 2 ist als Geschwisterkind frei? Für mich liest sich das als "ja" In der Satzung steht: Aufgrund der landesrechtlichen Regelung in § 50 Absatz 1 KiBiz ist die Inanspruchnahme von Angeboten in Kindertageseinrichtungen oder Kindertagespflege durch Kinder, die bis zum 30. September das vierte Lebensjahr vollendet haben werden, ab Beginn des im selben Kalenderjahr beginnenden Kindergartenjahres bis zur Einschulung beitragsfrei. Sofern aufgrund dieser Regelung das Land NordrheinWestfalen den Elternbeitrag für dieses Kind übernimmt, werden alle Kinder dieser Beitragsgemeinschaft (der/dem Beitragspflichtigen zuzuordnende Kinder) in diesem entsprechenden Zeitraum beitragsfrei gestellt. Besucht ein Kind eine heilpädagogische Gruppe in einer Einrichtung und ist somit beitragsfrei, entfällt auf Antrag der Beitrag für das Geschwisterkind mit dem Zeitpunkt, an dem das Kind gemäß § 50 Absatz 1 KiBiz auch in einer Regeleinrichtung beitragsfrei wäre. Im Fall des § 2 Absatz 2 (Pflegeeltern) und § 2 Absatz 3 ist kein Elternbeitrag zu zahlen.


Lena_1922

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Antwort auf Beitrag von Mephis

Gleichzeitig sind Geschwisterkinder in der selben Einrichtung frei, sofern ein Beitrag gezahlt wird. - Also nein, ihr müßtet zahlen - da Kind 1 Beitragsfrei ist und KEIN Beitrag gezahlt wird bzw. bei uns ist nur die Kernzeit beitragsfrei - der Nachmittag kostet immer noch 200 Euro, dann wäre Kind 2 frei.


User-1750774725

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Antwort auf Beitrag von Mephis

In dem Jahr muss man fuer keines der Kinder bezahlen. "Sofern aufgrund dieser Regelung das Land NordrheinWestfalen den Elternbeitrag für dieses Kind übernimmt, werden alle Kinder dieser Beitragsgemeinschaft (der/dem Beitragspflichtigen zuzuordnende Kinder) in diesem entsprechenden Zeitraum beitragsfrei gestellt. "


Mephis

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Antwort auf Beitrag von User-1750774725

So denke ich es mir auch. Das wäre nämlich optimal für uns. Kind 1 geht dann noch 2 Jahre zur Kita. Ich kann Kind 2 mit einem Jahr in der Krippe anmelden und die Eingewöhnung problemlos ein paar Monate nach hinten schieben ohne unnötig Beiträge zu zahlen für ein Kind was angemeldet ist, aber nicht betreut wird. Bei uns werden die Plätze nämlich immer nur ab August vergeben. Ein Einstieg mitten im Jahr ist fast nicht möglich. Finanziell macht es einen enormen unterschied und entscheidet darüber ob Kind 2 direkt mit 1 in die Kita kommt oder erst mit frühestens 1,5 Jahren.


minnie_74

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Antwort auf Beitrag von Mephis

Achtung: in unserem Verträgen war immer geregelt, dass ab einer Fehlzeit von 30 Tagen der Platz gekündigt werden kann. Da der Platz für die Gemeinde nicht billig ist, der Elternanteil bzw. Landesanteil ist nur ein geringer Teil, kannst du die damit den Platz verspielen. Ich würde das vorher abklären. Sofern es bei euch Wartelisten gibt, geht das auch sehr schnell und der Platz ist an andere Familien vergeben, die dringend auf Betreuung angewiesen sind. Viele Grüße