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Kinderzuschlag

Kinderzuschlag

Carmy1983

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Hallo ihr Lieben, Ich hab mal eine Frage. Ich habe mich nach der elternzeit arbeitslos gemeldet weil ich erstmal zu Hause bei meinem Kind bleiben möchte. Wir haben kinderzuschlag beantragt. Meine Frage was ist wenn nein Alg1 ausläuft? Ich möchte kein alg2 beantragen sondern gehe dann in die Familienversicherung. Kinderzuschlag kann dann doch trotzdem beantragt werden oder? LG


Felica

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Antwort auf Beitrag von Carmy1983

Peile ich nicht, bist du nun arbeitslos oder Hausfrau weil du Kinder betreuen willst? Weil beides geht nicht. Entweder bist du arbeitssuchend und beziehst ALG1 und willst auch arbeiten. Oder aber du willst nicht arbeiten und betreust deine Kinder daheim. Wenn das auffliegt das du rein zum Schein ALG1 beziehst und eigentlich gar nicht arbeiten willst und kannst, hast du richtig Ärger wenn es blöde kommt. Ja, Kinderzuschlag und auch Wohngeld kannst du probieren.


Carmy1983

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Antwort auf Beitrag von Felica

Also zum Schein mache ich sowas sicher nicht. Aber ich rede nicht von jetzt sondern wenn mein Alg1 ausläuft. Dann möchte ich keinen alg2 Antrag stellen.


Felica

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Antwort auf Beitrag von Carmy1983

Du beziehst doch aktuell ALG1 wie du selbst schreibst, hast aber gar nicht vor zu arbeiten sondern willst daheim bleiben wegen der Kinder. Das ist zum Schein. Den Voraussetzungen arbeitsfähig (wie sieht es mit Kinderbetreuung aus) und arbeitswillend liegen nicht vor. Glück gehabt das da niemand genauer hingeschaut hat. Den Weg den du jetzt gehen willst, sprich Kinderzuschlag und Wohngeld ist der richtigere. Den hättest du direkt gehen sollen. Für ALG2 müsst ihr das eh erst prüfen lassen und zudem auch alles offen legen. Zudem auch unwahrscheinlich das die SB sagen, och kein Ding wenn sie daheim bleiben wollen obwohl sie es sich nicht leisten können, wir zahlen das gerne. Magst du aus Unwissenheit gemacht haben, aber sauber ist es eben nicht. Also verstehe mein Hinweis nicht als Angriff, sondern als Rat für die Zukunft. Wie gesagt Glück gehabt wenn es nicht aufgeflogen ist. Hier werden Mütter die nach EZ ALG1 beziehen wollen gerne zur Überprüfung der Betreuungsmöglichkeiten in Maßnahmen gesteckt. Spätestens dann fliegt es eben sehr häufig aus das die Voraussetzungen nicht erfüllt sind.


Carmy1983

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Antwort auf Beitrag von Felica

Nur um das klarzustellen. Wenn sich was passendes ergibt dann gehe ich arbeiten. Ich habe alles beim Amt richtig gemacht u beziehe auch nur Alg1 für die Stunden für die ich bereit bin zu arbeiten u in denen die Betreuung geregelt ist. Das mag natürlich so rüber kommen als wenn ich partu nicht arbeiten will.


Felica

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Antwort auf Beitrag von Carmy1983

Wie gesagt, sollte nicht böse sein oder Vorwurf, sondern einfach für dich als Info. Es klang halt oben anders. Wie wenn du gar nicht arbeiten kannst oder willst. War von mir gedacht als Tipp. Immer blöde wenn es dann im nachhinein nur weil man es nicht besser wusste, riesen Ärger gibt.