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Kinderkrankengeld/ Kind priv. versichert - Mutter gesetzlich

Kinderkrankengeld/ Kind priv. versichert - Mutter gesetzlich

Goldnugget

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Hallo zusammen unser Sohn ist mit meinem Mann (selbständig) privat krankenversichert, ich bin gesetzlich versichert. Ist es wirklich so, dass ich dann kein Kinderkrankengeld bekomme, wenn ich für die Betreuung unseres Sohnes zu Hause bleiben muss? Das Gehalt wird dann vom Arbeitgeber gekürzt, im Grunde wie "unbezahlter Urlaub" oder? Viele Grüße


Methos

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Antwort auf Beitrag von Goldnugget

Hallo, war bei uns auch so. Vater Beamter, beide Kinder privat. Ich gesetzlich. Kinderkrank bezahlt sozusagen die Krankenkasse, bei der das Kind mit versichert ist. Manchmal haben die Beamten noch vom Arbeitgeber solche Kinderkranktage, ist aber nicht einheitlich geregelt. Deshalb sind oft die Mütter selber krank, was für den Arbeitgeber ja fast keinen Unterschied macht. Lg Marion


Neverland

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Antwort auf Beitrag von Methos

Klar macht es für den AG einen Unterschied. Er muss dann zahlen. Was er sonst nicht müsste.


Goldnugget

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Antwort auf Beitrag von Methos

Okay, das hilft mir schonmal weiter. Danke für die schnelle Antwort!! Liebe Grüße


Ellert

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Antwort auf Beitrag von Neverland

Vielen reichen die Kindkranktage nicht und was passiert dann - sie sind selbst krank. unkommentiert berichtet


User-1722183313

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Antwort auf Beitrag von Methos

Richtig ist es trotzdem nicht und offiziell Betrug. Wenn der Vater nicht kinderkrank nehmen kann oder möchte, muss Urlaub genommen werden.


Ellert

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Antwort auf Beitrag von User-1722183313

aber in der Praxis wird das leider anders laufen da passiert auch nichts ( in dem Fall den ich kenne) da ärztliche Atteste ja nicht einfach angezeifelt werden


Ellert

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Antwort auf Beitrag von Goldnugget

Nein, PKV zahlt sowas in der Regel nicht ausser extra abgesichert. Die private KK zahlt einiges nicht was die gesetzliche Kasse zahlen würde (unsere zB keine Mutter-Kind-Kuren, da benötigt dann jeder eine Rehaberechtigung. Bei Dir ist das aber sicher anders da Du ja in der GKV bist)