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Ist Rentenzahlung "krankenversicherungs-verbunden" ?

Ist Rentenzahlung "krankenversicherungs-verbunden" ?

Ellert

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Ich wiess nicht wie man das nennt wenn man über den Betrag verdient ist ja Einkommen sozialabgabenpflichtig, was ist denn wenn man Rente bekommt über einen bestimmten Betrag im Monat, ist man dann gesetzlich krankenversichert ? Oder hat das nichts miteinander zu tun und das ist nur bei denen die vorher in der gesetzlichen Kasse vor der Rente auch waren ? Mit erklärt hier jeder etwas anderes was passiert wenn Rentenansprüche und Pensionsansprüche aufeinander treffen


Lena_1922

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Antwort auf Beitrag von Ellert

als Rentner bleibst du in der Kasse in der du vorher gewesen bist. Bei der GKV in der GKV - bei der PKV in der PKV. Es gibt noch einige Sonderfälle - da kommt es aber auf die Vorversicherungszeiten an.


Ellert

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Antwort auf Beitrag von Lena_1922

so hatte ich das nämlich auch gesehen warum sollte ich in die GKV noch gehen müssen wenn ich in der PKV auch bin


Ellert

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Antwort auf Beitrag von Lena_1922

die entstehen bei mir ja gleichzeitig


Lena_1922

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Antwort auf Beitrag von Ellert

du mußt in der PKV bleiben - die meisten Rentner würden lieber wechseln, da die Beiträge oft recht hoch sind - du bekommst 7,3 % Zuschuss von der Rentenkasse


Ellert

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Antwort auf Beitrag von Lena_1922

D.h. ich bekomme von der Rentenkasse Zuschuss für die Private Krankenkasse obwohl ich auch Pension beziehe und es da ja keine Zuschüsse gibt sondern weiter Beihilfe ? Ich habe ja noch 11 Jahre aber den Fall wie ich hat keiner auch die Gerüchte Pension zieht ab was Rente auszahlt würde ja nur passieren wenn man auf volle Pension käme oder Mindestpension wer weiss was sich da alles noch schüttelt bis es so weit ist ggf dann alle bis 70 ?


Lena_1922

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Antwort auf Beitrag von Ellert

mit Beihilfe kenne ich mich nicht aus - da gibt es einige Sonderregeln


HenrietteVictoria

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Antwort auf Beitrag von Ellert

Mach eine schriftliche Anfrage an deine zuständige Besoldungs-/Versogungskasse (heißt das bei euch noch Wehrbeteichsgebührnisamt?) Evtl. steht auch auf deren Homepage was zu dem Thema.


Ellert

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Antwort auf Beitrag von HenrietteVictoria

blieb mir in Sachen Kürzung bisher eine Antwort schuldig da warte ich noch. Da ist der Klassiker halt auch eher Vorzeiten mit Rentenanspruch, dann Zeiten mit Pensionsasnpruch aber gleichzeitig fanden die sehr suspekt


Sturmläufer

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Antwort auf Beitrag von Ellert

Hallo, Es gibt ein Portal der Rentenversicherungen. Da kann man fragen stellen. Die beantworten nicht was zur pvk aber da sind schon mal ähnliche Fragen. Wobei in dem Fall an die Pension /Beihilfe stelle verwiesen wird wegen Abrechnung. https://www.ihre-vorsorge.de/expertenforum/seite/1?filter=all&sort=newest Vielleicht findest du ja beim suchen was oder stellst selbst ne frage. Grüße Anke


Sturmläufer

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Antwort auf Beitrag von Sturmläufer

Hallo nochmal, Mein Mann hat sich die Versicherungszeiten der Drv damals auszahlen lassen (unter 5 Jahre). Aber er hatte auch nicht genug Zeiten darin.