Sternspinne
Hallo an alle, ich habe im Internet nichts wirklich Erhellendes gefunden. Ich wüsste gerne, wie sieht es aus mit Privatsphäre nach dem Tod? Darf man legalerweise an die SMS, Whatsapp, Mails etc des Partners gehen, wenn er gestorben ist? Dass das vermutlich ein Großteil der Meschen macht, sei es aus Neugier, oder aus Interesse, was der Partner für Geheimnisse hatte, ist mir auch klar. Und dass es wohl auch nur im Extremfall ein echter Fall für den Anwalt wäre, vermute ich auch. Der Anlass ist folgender: mein Vater ist vor kurzem sehr plötzlich gestorben. Er ist kurz vor seinem Haus tot umgefallen. Seine Frau hat offensichtlich sofort nach seinem Handy gegraben. Schon eine Stunde später hat sie uns bzw. wollte sie uns eine (angeblich beleidigende) Nachricht zeigen, die der Freund meines Vaters an ihn geschickt hatte. Mir ist es erst im Nachhinein aufgefallen, ich hatte an dem Abend eigentlich anderes im Kopf. Es ist natürlich nur die Spitze des Eisberges, das soll hier aber nicht weiter interessieren. Und nein, ich zerre auch keinen vor Gericht deswegen, aber mich interessiert tatsächlich, wie so etwas geregelt ist. Hört dieses Briefgeheimnis (?) mit dem Tod auf? Über soziale Accounts wird ja manchmal gestritten, wem die nach dem Tod gehören, oder ob Eltern da Zugriff darauf haben dürfen. Vor allem, sie liest das alles nicht nur, sie tritt es auch breit, leitet es weiter etc. Und sein Handy ist immer noch immer wieder online.
Ich weiß nicht wie es rechtlich aussieht. Finde das Verhalten aber unmöglich. Sie hat null Respekt vor deinem Vater. Und leider hat auch dein Vater da einiges falsch gemacht: er sollte sein Handy eigentlich sichern. Wenn ich jemandem im Vertrauen etwas pikantes schreibe gehe ich wohl davon aus dass nur er das liest und nicht irgendwer anderes.
Ja, ich finde es auch unmöglich. Leider war mein Vater schon über 80 und manches musste seine Frau für ihn machen auf dem Handy, was er nicht verstanden hat. Daher hatte sie wahrscheinlich auch vorher schon Zugriff. Aber so ein pietätloses Verhalten ist trotzdem nicht angebracht. Mal sehen, ob jemand noch den rechtlichen Aspekt beleuchten kann.
Briefgeheimnis greift nicht, es käme lediglich §202a StGB in Betracht (das Ausspähen von Daten). Das bedingt aber, sie müsste eine Sperre überwunden haben, bzw. hätten die Daten irgendwie gesichert sein müssen. Rechtlich gesehen hast du gar keine Chance. Wenn es meine Stiefmutter wäre (ich entnehme der Distanziertheit, es handelt sich eben NICHT um deine Mutter), dann würde ich mal nett zum Kaffeetrinken vorbei gehen (oder jemanden beauftragen) und zusehen, dass das Handy - upps - aus Versehen auf den Boden klatscht. Wenn sie nicht ganz so versiert ist, dann hätte sich das erledigt. Das tut mir leid für dich und posthum auch für deinen Vater...nicht schön ;-(
Ah, danke. Ja, eine Sperre muss sie nicht überwinden. Ich würde auch rechtlich nichts machen, dafür haben wir noch den anderen Teil des Eisberges. Aber es hätte doch vielleicht Eindruck auf sie gemacht, wenn sie sich im nicht legalen Bereich bewegt. Es ist tatsächlich nicht meine Mutter, hast recht. Die würde sich auch nicht so asozial verhalten.
Wenn nicht, dann ist es Erbmasse und geht sie nichts an. Wenn verheiratet gehört es der Erbengemeinschaft und Du kannst es ihr durchaus untersagen und darauf bestehen, dass das Handy ausgestellt wird und verwahrt wird, bis das Erbe geklärt ist. Im Zuge dessen auf Unterlassung bestehen. Es gibt meine ich schon sowas wie Geheimnis auf Wort und Schrift oder so, beim Gucken wird keiner was machen, beim weiterleiten und veröffentlichen aber schon denke ich. Da ihr eh einen Anwalt benötigt wegen dem Eisberg würde ich den das direkt fragen, was man dagegen machen kann. Mein Beileid für Dich.
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