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Geschenktes Wohnmobil zurückfordern

Geschenktes Wohnmobil zurückfordern

Quasselstribbe

Hallo liebes Team und alle die sich vielleicht sonst auskennen! Vor 2 Jahren wollten wir ein altes Wohnmobil von einem Bekannten kaufen! Bei Abholung stellte sich das Fahrzeug als komplett schrottreif und nicht fahrtauglich heraus! Man einigte sich vor Ort es vorerst ohne Bezahlung mitzunehmen und genau anzuschauen! Nach Begutachtung war der Zustand so schlecht, dass man sich darauf geeinigt hat, es uns kostenfrei zu überlassen und sich ggf. finanziell an der Verschrottung zu beteiligen (der Vorbesitzer)! Wir haben das Wohnmobil nun über zwei Jahre komplett entkernt, saniert und neu aufgebaut, es hat mittlerweile TÜV! Es gibt keinerlei schriftliche Nachweise zu dem Vorgang, das er es uns damals überlassen hat, weil monatelang nicht klar war ob es überhaupt etwas wird mit den Reperaturen! Damit ist das alles im Sande verlaufen! Brief, Vorbesitzer-Unterlagen ect. haben wir! Nun macht dieser immer wieder dumme Witze und wir haben Bedenken, dass er das (nun funktionierende und sanierte) Wohnmobil zurückfordern kann! Moralisch würde das sehr gut zu ihm passen, wir kannten ihn damals erst kurz und haben über sowas nicht nachgedacht! Müssen wir Angst haben, dass er das Wohnmobil zurückholen kann? Obwohl es jetzt in ganz anderem Zustand ist und uns auch eine Stange Geld gekostet hat? Kaufvertrag hat er damals "verweigert" und ins Lächerliche gezogen: "das Ding?...." "Mein Wort gilt ..." ect. ... Danke für Ihre Mühe und freundliche Grüße


lilly1211

Antwort auf Beitrag von Quasselstribbe

Wenn du den Brief hast musst du keinerlei Bedenken haben!


Quasselstribbe

Antwort auf Beitrag von lilly1211

Danke für deine Mühe, ich habe dir schon bei Frau Bader geantwortet! LG


Mutti69

Antwort auf Beitrag von Quasselstribbe

Fahrzeughalter bist du unbestritten (du unterhältst das Fahrzeug finanziell), Eigentümer ebenfalls. Das erfordert zwar in der Regel einen Kaufvertrag und eine Übergabe, auch des Briefes, Verträge sind aber auch mündlich möglich und die lange Zeit der Duldung ist als Indiz für einen solchen Vertrag zu werten. Außerdem sprichst du von „ihr“, es gibt also Zeugen. Im Zweifelsfall käme es zu einem Rechtsstreit, dem Ausgang würde ich aber gelassen entgegensehen.


Quasselstribbe

Antwort auf Beitrag von Mutti69

Lieben Dank, das ist sehr beruhigend! Viele liebe Grüße