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Gemeinsames Sorgerecht wenn KV Beruflich viel unterwegs und schlecht zu erreiche

Gemeinsames Sorgerecht wenn KV Beruflich viel unterwegs und schlecht zu erreiche

anonym2000

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Guten Tag. Ich und der KV sind schon seit der Frühschwangerschaft getrennt. Er hätte gerne das geteilte Sorgerecht. Habe ich eigentlich nichts gegen. Nur ist er Beruflich viel unterwegs und dann auch sehr schwer zu erreichen. Eigentlich nur über WhatsApp. Und wenn telefonisch dann nur mit glück und auch nur von 10 bis 13 uhr. Ich habe große Angst das ich für etwas seine zustimmung brauche und er nicht zu erreichen ist. Was mache ich dann? Kann man das so machen das ich das alleinige Sorgerecht behalte, mich aber dazu verpflichte ihn zu kontaktieren über WhatsApp, das ganze zu besprechen bis es zu einer einigung kam. Falls ich das nicht machen würde wäre das ganze dann vertagsbruch z.B? Denn was mache ich wenn er nicht zu erreichen ist? Mir macht das wirklich Angst.


Lena_1922

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Antwort auf Beitrag von anonym2000

Seine Zustimmung brauchst du ja nur ganz selten - bei der Schulanmeldung und noch 2-3 Dingen. Selbst den Pass kannst du alleine beantragen. Wovor hast du Angst? Eine Sorgerecht läßt sich nicht so leicht entziehen.


Himbeere2008

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Antwort auf Beitrag von anonym2000

Als ich würde das Sorgerecht nicht teilen. Nimmt er denn den Umgang wahr und bindet sich bei der Erziehung und Sorge mit ein ? Du könntest ohne seine Zustimmung z.B. nicht umziehen, falls es beruflich mal nötig sein sollte. Wenn er wirklich so schlecht erreichbar ist, könntest du im Notfall auch seine Unterschrift gerichtlich ersetzen lassen, das ist aber alles mit einem Zeitaufwand verbunden.


Lena_1922

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Antwort auf Beitrag von Himbeere2008

Im Notfall braucht sie seine Unterschrift nicht. Umzug ist auch nicht an das Sorgerecht - sondern an das Umgangsrecht gebunden - das hat er auch ohne Sorgerecht..


Pamo

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Antwort auf Beitrag von Lena_1922

Umzug ist nicht an das Umgangsrecht gebunden. Mit dem ASR kannst du ans andere Ende der Welt ziehen. Die Durchführung des Umgangsrechts hängt vom Wohnort ab. Aber der nichtsorgeberechtigte Umgangsberechtigte muss sich selber kümmern.


Lena_1922

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Antwort auf Beitrag von Pamo

Nein, bei einem Wegzug kann der Richter einem die Fahrt oder die Fahrtkosten zum Umgang auferlegen - das hat auch nichts mit dem Sorgerecht zu tun.


Pamo

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Antwort auf Beitrag von Lena_1922

Ja, der Richter *kann* das tun. Aber es besteht kein Automatismus, es muss erst mal eine dementsprechende Klage eingereicht werden. Für einen Kläger, der sich nicht einmal um das Sorgerecht bemüht hat, aber Fahrtkosten ersetzt haben will, sind die Chancen auf so eine krasse Entscheidung eher gering.


Sue_Ellen

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Antwort auf Beitrag von anonym2000

problem ist: du wirst die wahl gar nicht haben! und du wirst sehen, dass es nichts geben wird, was er genau in der minute, in der es passiert mit-entscheiden muss. entspann dich, das geteilte sr ist eigentlich nur eine formsache.


Neverland

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Antwort auf Beitrag von anonym2000

Du hast gar kein Mitspracherecht. Beantragt er es, wird er es bekommen. Aber eure Elternbeziehung leidet unnötig. Lerne Kämpfe zu kämpfen welche sich lohnen. Aber nicht solche wo der Ausgang sicher zu deinen Ungunsten ist. Bitte ihn doch für solche Fälle eine Vollmacht auszufüllen.


desireekk

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Antwort auf Beitrag von anonym2000

Auf lange Sicht wirst du das gemeinsame Sorgerecht nicht vermeiden können. Aber ich spreche aus jahrelanger Erfahrung: das gemeinsame Sorgerecht wird total überbewertet. Am Ende des Tages brauchst du es vor allem bei der Eröffnung eines Kontos, manchmal bei Schulanmeldungen, manchmal bei Ärzten. Ich habe alle Schulanmeldungen ohne den Vater unterschrieben, 95 % der Arztbesuche ohne Unterschrift des Vaters (inklusive Krankenhausaufenthalte und Therapien). Mein Rad also: eröffne ein Konto für das Kind (Sparkonto und Girokonto!) Bevor das gemeinsame Sorgerecht festgestellt worden ist. Ich würde aber neben dem gemeinsamen Sorgerecht auch viel deutlicher thematisieren was seine Verantwortungen sind: Denn wenn er sich so sehr bei seinem Kind einbringen will, dann kann er eventuell seinen derzeitigen Job in der jetzigen Form nicht mehr ausführen? Wenn er sich so um die Sorge seines Kindes sorgt, dann soll er sich bitte auch kümmern? Wie soll das gehen mit dem bisherigen Job? Denn am Ende des Tages geht es doch vor allem um die Rechte des Kindes: Das Kind hat ein Recht auf Umgang mit beiden Eltern, und das so viel wie möglich: Wie will er das bewerkstelligen? Wie will er den Rechten seines Kindes gerecht werden? Diese Fragen stehen doch viel mehr am Raum Als eine gemeinsame elterliche Sorge. Darauf würde ich immer wieder dringen, denn es geht hier nicht um das Rosinen picken, sondern da drum dass er seine Rolle als Vater gerecht wird. Wie will er die denn ausfüllen? Alles Gute D P. S.: Ich war die Hauptbezugsperson meiner Kinder, hatte gemeinsame Sorgerecht, und war teilweise auch sehr viel unterwegs, teilweise in der ganzen Welt. Das alleine also geht durch aus, aber wie gesagt, es geht um eigentlich ganz andere Dinge als nur das Sorgerecht.