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Gehalt BV

Gehalt BV

liro315

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Hallo, Meine EZ ist jetzt Ende Januar ausgeflaufen. Jetzt bin ich erneut schwanger. Erhalte ich jetzt meinen Lohn gemäß VZ Stelle bei einem BV? Gibt es hierzu einen Link den ich ggf meinem AG vorlegen kann? Dankeschön


liro315

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Antwort auf Beitrag von liro315

Oder wird es anhand des TZ Gehaltes der letzten Monaten bemessen?


Lotusblume84

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Antwort auf Beitrag von liro315

Du bekommst das Durchschnittsgehalt der letzten drei Monate. Wenn du nicht gearbeitet hast, bekommst du nichts.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Lotusblume84

Natürlich bekommst sie in einem BV Geld. Das was vereinbart ist und die Voraussetzungen stimmen.


liro315

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Also anhand des VZ Lohns? Wo kann ich das denn nachlesen?


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von liro315

Nach Vollzeit, wenn du aktuell Vollzeit arbeitest Schaue hier bei Erhöhungen : https://www.mutterschutz-rechner.de/mutterschaftsgeld/mutterschutzlohn-bei-beschaeftigungsverboten-760


Lotusblume84

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Sie arbeitet ja nicht vollzeit. Da steht ja genau was ich geschrieben habe, sie bekommt das Durchschnittsgehalt der letzten drei Monate.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Lotusblume84

Da steht das: Meine EZ ist jetzt Ende Januar ausgeflaufen. AP wolltest du Vollzeit zurück kommen???


liro315

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Genau der Vertrag läuft dann wieder in VZ


liro315

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Der link bezieht sich ja nur auf die Berechnung des Mutterschaftsgeldes und nicht auf die Grundlage des Lohns im BV


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von liro315

Schaue mal im Mutterschutzgesetz Paragraf 11 Es ist aber wie bei Beginn des Mutterschutzes während der Elternzeit, da tritt ja auch der Vollzeit Vertrag in kraft und daraus dann das Mutterschaftsgeld wenn man beendet. Genauso ist es nach Ende der Elternzeit. Dein Vollzeit Vertrag tritt in Kraft. Würde jetzt die 3 Monate während der Elternzeit gelten, wäre es ja ein Nachteil dir gegenüber