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Fristlose Kündigung wegen ruhestörenden lärm

Fristlose Kündigung wegen ruhestörenden lärm

Rihan.am

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Ich habe heute einen Brief von meinem Vermieter bekommen bekommen und dort ist geschrieben dass ich am 30.11.2023 die Wohnung verlassen muss, und ich weiß es nicht was ich machen soll .ich habe ein 3 jähriges Kind und Zwillinge die 16 Monate alt sind . Ich bin schon angstvoll . Könnt ihr mir Ratschläge geben was ich machen soll. Vielen Dank


Ichx4

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Antwort auf Beitrag von Rihan.am

Ausziehen. Zum 30.11.23


Rihan.am

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Antwort auf Beitrag von Ichx4

Vielen Dank, das war sehr hilfreich


lukko34

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Antwort auf Beitrag von Rihan.am

Wenn die Kündigung rechtskräftig ist, musst du zum 30.11. ausziehen, was sonst.


Caot

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Antwort auf Beitrag von Rihan.am

Er muss es Dir schon nachweisen was Du getan hast. Eine solche Kündigung muss begründet sein. Ruhestörung muss nachgewiesen werden, Lärmprotokoll nenne ich da als Stichwort. Davon unbenommen gehört davor eine Abmahnung, also eine Aufforderung für die Beendigung des Vorwurfs. Du kannst Dich an den Mieterverein deiner Stadt wenden, alternativ einen Anwalt. Was ist aber eigentlich passiert? Stimmen die Vorwürfe? Eine fristlose Kündigung ist eigentlich ein letztes Mittel. Oft aber auch nicht richtig ausgeführt. Ich würde mir Hilfe dazu holen. Und, ganz wichtig, Gründe für eine Kündigung unverzüglich unterlassen.


zweizwerge

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Antwort auf Beitrag von Rihan.am

Ich wäre - außer Du willst ausziehen - schnell beim Mieterschutzbund oder einem Anwalt. Abhängig evtl. von der Art des Lärms. Die Motorsäge nachts ist nicht ok, "normales" Kindergeschrei und Spielen von Kindern schon. Das sollte keine fristlose Kündigung rechtfertigen.


tonib

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Antwort auf Beitrag von Rihan.am

Wenn es nur der normale Kinderlärm ist, ist der hinzunehmen und kein Kündigungsgrund. Geh zur Anwältin noder zum Mieterbund.


Cpt_Elli

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Antwort auf Beitrag von tonib

Ja, zumal es sich hier um Kinder im Kleinkindalter handelt. Die dürfen sogar in den Ruhezeiten laut sein. Trotzdem ist man dazu verpflichtet, durch "erzieherische Maßnahmen" die Lautstärke soweit es geht zu begrenzen. Aber bei so kleinen Kindern ist das halt nicht immer möglich. Wenn es wirklich um den Kinderlärm geht, klingt es für mich nach einem Einschüchterungsversuch des Vermieters.


Cpt_Elli

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Antwort auf Beitrag von Caot

Ich habe ja geschrieben "WENN es um den Kinderlärm geht". Da die Kinder explizit erwähnt werden, liegt es nahe. Mit so kleinen Kids feiert man ja z. B. auch keine großen Partys. Unsere frühere Vermieterin hat unsere Nachbarn tatsächlich wegen Kinderlärm abgemahnt, das kommt durchaus vor.


Ellert

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Antwort auf Beitrag von Rihan.am

von jetzt auch gleich weil Kinder mal Geräusche machen geht das definitiv nicht wenn Du aber nchts um eins abfängst Bretter zu sägen und schon abgemahnt wurdest wäre das etwas anderes


Neverland

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Antwort auf Beitrag von Rihan.am

Zum mieterverein - morgen Langfristig etwas neues suchen. Nimmt dir aber den Druck.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Rihan.am

Sie hat doch rein gar nix von Kinderlärm geschrieben. Auch steht da nivht, ob sie vorher abgemahnt wurde. Wie kann man denn bitte da so viel reininterpredieren? Ich kann mir nicht vorstellen, dass der Vermieter sie wegen der Kinder rausschmeißt.


Mitglied inaktiv

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Pamo

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Antwort auf Beitrag von Rihan.am

Gab es eine Vorgeschichte? Oder kommt die Kündigung ohne dass es vorher eine Korrespondenz gab? Welche Art Lärm wird dir zur Last gelegt? Hast du die Miete regelmäßig gezahlt und geht es ausschließlich um Lärm?


ohno

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Antwort auf Beitrag von Rihan.am

Eher nicht, weil hier Infos fehlen.


Ellert

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Antwort auf Beitrag von Rihan.am

meldet sich hier an nud fragt sowas dann nie wieder eine Rückmeldung ? ich würde eher im Anwaltforum fragen als hier


Caot

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Antwort auf Beitrag von Ellert

…… wie leider so oft.