Terrortessa
Hallo ich habe eine Frage. Ich habe vor Weihnachten etwas für eine Freundin bestellt. ( auf meiner kunden nummer)..aber auf ihren Namen und ihrer Adresse. Sie hat das Paket auch angenommen. Nun zahlt sie nicht...was kann ich tun ? Muss ich es letztendlich zahlen obwohl es auf ihr Name ist ?
Du bist Vertragspartner des Unternehmens, bei dem Du bestellt hast. Also musst Du zahlen, wenn Du Mahnung und Pfändung vermeiden willst. Mit ihr hast Du einen eigenen Vertrag, der sie zur Zahlung an Dich verpflichtet. Du musst sie also anmahnen und ggf. weitere Schritte einleiten. Nette Freundin....
Die Rechnungen bzw. Mahnungen gehen auch an Sie. Aber sie reagiert nicht. Ohja wirklich tolle Freundin... :/
Dann muss ich passen. Wenn Deine Kundennummer, aber ihre Anschrift angegeben ist, weiß ich nicht, wie das Vertragsverhältnis aussieht. Meine 1. Antwort war vielleicht vorschnell. Ich würde an Deiner Stelle beim Unternehmen nachfragen. Vielleicht haftet Ihr auch gesamtschuldnerisch???
Dankeschön ich frage mal an
Möglichkeit 1: Du hast nur als Bevollmächtigte deiner Freundin auf Ihre Rechnung bestellt uns bist, trotz der Kundennummer, nicht Vertragspartnerin geworden und schuldest dann der Verkäuferin auch keine Zahlung Möglichkeit 2: Die schnallen irgendwann, dass DU noch da bist und wenden sich an Dich. Du könntest Vertragspartnerin geworden sein und bist ggü. der Verkäuferin zur Zahlung verpflichtet, kannst aber von Deiner Freundin Ersatz verlangen.
Betrag handelt es sich....heist sie noch Freundin oder nicht...würde ggf die Eltern oder Ihren Mann freund ansprechen...ev sie auch bedrohen es überall herum zu ezählen....einfach mal bischen druck aufbaun
Ich weiss warum ich bei Geld und Freundschaft eine strikte Trennung habe
Bist du Sammelbesteller? Da ist die Sache anders geregelt .Ansonsten durch deine Kundennummer und Legitimation hast du Ware bezogen. Der, der bestellt, zahlt. Du kannst jedoch im Gegenzug dir das Geld wiederholen. Ein Mahnbescheid wäre nach Aufforderung und Inverzugsetzung eine Möglichkeit und den kannst du selbst beantragen und ich würde auch über eine Strafanzeige nachdenken...auf jeden Fall musst du tätig werden....
Wenn du für deine Freundin solche Gefälligkeiten tust, dann musst du auch solche Konsequenzen tragen. Evtl würde ich die Ware von ihr einfordern, wenn sie nicht zahlt. Und welchen Grund gibt sie an, weshalb sie nicht zahlt? ist sie bankrott?
Es ist nun schon 1 Monat vergangen. Was ist denn inzwischen rausgekommen? Hat sie bezahlt? Hat sie es zurückgeschickt? Hat jemand (Sie oder Ihre "Freundin") eine Mahnung erhalten?
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