Kacenice
Hallo, kann sich hier jemand aus? Folgende Situation.....Mein Mann war selbstständig und freiwillig bei eine GKV versichert. Die Beiträge wurden vom Steuerberater zu niedrig eingesetzt und wir bekamen im Jahr 2022 (nach Aufgabe der Selbständigkeit) die Nachzahlung für 2019 und 2020. Jetzt neulich für 2021. wir können die Nachzahlungen leider nicht stemmen. Mein Mann hat nach Aufgabe seines Selbstständigkeit leider mit Depressionen zu kämpfen und es fällt ihm schwer sich neu zu orientieren. Meine Frage ist, wann verjährt eigentlich Nachzahlung von 2019? Es ist schon eine stolze Summe, leider. Die normale Beiträge werden eigentlich für 2019 verjährt, aber wie ist es mit Nachzahlung. Kennt sich da jemand aus? Für eine "fundierte " Antwort werde ich sehr dankbar.
Es klingt nach einer schwierigen Situation und ich habe leider keine "fundierte" Antwort. Aber meiner Meinung nach habt ihr momentan Schulden bei der Krankenkasse und Schulden verjähren nicht. Verjähren heißt ja, dass niemand gemerkt hat, dass Beiträge hätten bezahlt werden müssen und irgendwann ist es zu spät und die Krankenkasse kann es nicht mehr rückwirkend geltend machen. Aber in eurem Fall hat die Krankenkasse es ja "rechtzeitig" gemerkt und die Beiträge in Rechnung gestellt. Daher müsst ihr die auch bezahlen, und wenn ihr nichts macht, dann kommen ggf. weitere Gebühren dazu. Ich würde als erstes prüfen lassen, ob die KK wirklich alles richtig berechnet hat. Wenn dein Mann z.B. in 2021 weniger verdient hat als in 2019, ob dies bei der Berechnung berücksichtigt wurde. Der nächste Schritt wäre, einen Plan zu haben, wie ihr die Schulden loswerden könnt. Da könntet ihr zu einer Schuldnerberatung gehen, dort bekommt ihr eher fundierte Antworten als hier. Zum Beispiel wäre es vielleicht möglich, eine Ratenzahlung mit der KK zu vereinbaren. Gerade wenn dein Mann psychisch krank ist, würde ich mich auch informieren, ob er wegen der Schulden irgendwann aus der Krankenversicherung rausfliegen könnte. Denn bei einer privaten wird es für ihn schwierig unterzukommen.
Bitte geht zu einer Schuldnerberatung in eure Nähe. Das ist eine komplizierte Angelegenheit, bei der viel bedacht werden muss. Die KV Beiträge sind sicher nicht verjährt. Die Festlegung der Beiträge für 2019 war ja gerade erst. Evtl sind schon Säumniszuschläge verjährt, aber das wird ja noch nicht viel sein. Schlimmer ist, dass dein Mann zurzeit nur im Notlagentarif versichert ist und das sollte angegangen werden. Durch Bürgergeld oder eine Ratenvereinbarung mit der KV wäre er normal KV versichert, aber das hinzubekommen ist manchmal echt nicht so leicht. Hier im Forum ist nicht der richtige Platz, um darüber zu sprechen und zu überlegen, was für euch das Richtige ist und was für euch möglich ist. Die Menschen in den Beratungsstelle kennen sich aus und helfen euch. Alles Gute euch und viel Erfolg!
Ich kann mich der Antwort nur anschließen, wollte nur noch etwas zur Verjährungsfrist hinzufügen: diese berechnet sich nicht ab dem Jahr, in dem die Beiträge entstanden sind, sondern ab da, wo der Steuerbescheid ausgestellt wurde. Gute Besserung für deinen Mann und alles Gute
Dankeschön für Euere Antworten
Meines Achrens verjährt das nicht. Die KK kann ja erst die Zahlung nach dem Jahresabschluss ermitteln und je nachdem wie hoch das ausfällt rutscht man in eine andere Berechnungsklasse. Was ich allerdings nicht verstehe, wir haben 2024. Warum errechnet sich jetzt 2019? Und, das müsst Ihr euch vorhalten lassen, überprüft Ihr nicht eigenständig unter dem Jahr. Ich habe das genau im Blick und lege Gelder für die KK bereits im laufenden Jahr zurück. Raus aus dem Geschäftskonto, eine Sparanlage für die KK. Als Selbständige muss ich das immer im Blick haben, unsbhängig von meinem Steuerberater. Ich schließe mich hier den anderen Schreiber:innen an, lasst Euch für euren individuellen Fall, bei einer Schuldnerberatung beraten. Euch alles Gute.
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