DecafLofat
a) wo
und
b) in welcher Höhe man Freistellungsaufträge erteilt hat?
Nachdem dieses Jahr die Freigrenze auf 2000EUR (gemeinsamer Veranlagung) gestiegen ist, und auch wieder ordentlich mit Kapitalerträgen zu rechnen ist, würden wir gerne entsprechend anpassen. Ich habe jetzt auch schon "meine" soweit alle rausklabüstert aber mein Mann hat seine Unterlagen nur ungefähr 20% so ordentlich wie ich, ,
und ich habe wenig bis null Lust, mich durch seinen Sums zu quälen, zumal er sich auch nie die (falls vorhanden) online Zugangsdaten merkt.
Also, wäre eine zentrale Anlaufstelle natürlich super. Ich zweifle aber, ob es das gibt?
Einzeln nachfragen.
Den Freistellungsauftrag müsst ihr tatsächlich bei jeder Bank/Bausparkasse, wo ihr ein Konto habt, erfragen. Oder online nachschauen, wenn man die Zugangsdaten noch hat .
Die letzten 10 Beiträge
- Gekündigt nach Elternzeit - schon wieder. Tipps?
- Bestätigung vom Arzt nötig für Kündigungsschutz
- Hilfe , Vermieter will Wohnung besichtigen, jemand Erfahrung?
- Mietrecht
- Resturlaub verlangen?
- Steuererklärung Auswirkung Elterngeld
- Koffer beschädigt Totalschaden, jemand Erfahrung mit Regulierung ?
- Mauer gehört mir, Handlauf daran dem Nachbarn - Haftung?!
- Verwendung von Urlaub und Überstunden
- Testament