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Frage zu Einkommensteuergesetz § 2

Frage zu Einkommensteuergesetz § 2

Carmar

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Ist ein Erbe/Erbschaft/geerbtesGeld/geerbteObjekte eine Einkunft? Hat der Paragraph irgendwas mit Erbe/Erbschaft/geerbtes Geld zu tun?


QueenMum

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Antwort auf Beitrag von Carmar

Es gibt einen Steuerfreibetrag der nach der Rangfolge der Erben geht und alles was darüber kommt wird voll versteuert.


mama von joshua am tab

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Antwort auf Beitrag von QueenMum

Es ging hier nicht um das ErbStG, sondern um §2 EStG, der die sachliche Steuerpflicht regelt.


Mugi0303

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Antwort auf Beitrag von Carmar

Nein, bei der einkommensteuer werden nur die späteren Einkünfte aus dem Erbe besteuert. Das Erbe selbst wird ja bei der Erbschaftsteuer ggf. Versteuert.


Leena

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Antwort auf Beitrag von Carmar

§ 2 EStG regelt die Einkunftsarten, die dort abschließend aufgezählt werden. Grundsätzlich ist ein Erbe allerdings eine Einkunftsquelle, aus der dann ggf. steuerbare / steuerpflichtige Einkünfte erzielt werden können. Z.B. bei erheblichen Kapitalbeteiligungen an Gesellschaften kann es, beispielsweise bei einem Erben im Ausland, was zur "Entstrickung" der stillen Reserven fühlt, beim Erblasser zu steuerpflichtigen Einkünfte nach § 17 EStG führen... so gesehen kann ein Erbe auch zu einkommensteuerlichen Einkünften führen. Da geht es dann aber schon tiefer und wird potentiell rechtlich unschön kompliziert...


mama von joshua am tab

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Antwort auf Beitrag von Carmar

Nein, ein Erbe gehört nicht zu den sieben Einkommensteuerarten im Sinne des §2 EStG, ist somit kein steuerbarer Vorgang, ein Erbe unterliegt der Erbschaftssteuer. Allerdings ist das EStG etwas tricky und es gibt natürlich immer wieder Ausnahmen, dazu müsste man aber den kompletten Sachverhalt kennen, um das sicher beurteilen zu können.