annarick
Hallo, Unsere Nachbarn von unter uns sind, sobald es etwas wärmer ist, abends auf der Terasse. Dort wird Wasserpfeife geraucht, gegrillt und im Moment steht sogar die Feuerschale da. Der Rauch zieht natürlich bei uns in die Wohnung. Wir können nicht draußen sitzen und auch die Balkontür nicht offen lassen. Wir haben ein Baby, das ich dem nicht aussetzen will. Weiß jemand, wie das rechtlich ist? Danke für eure Antworten. Anna
Feuerschale unter Balkon - da hätte ichs chon alleine bedenken wegen des Brandschutzes, so ein Feuer lodert ggf ganz schön hoch !
Kann je nach Bundesland unterschiedlich sein - bei uns gilt Grillen etc. in Mietwohnungen bzw. deren Balkon / Terrasse 1x im Monat. Feuerschale würde ich mal bei der Feuerwehr nachfragen - Brandschutz fällt ja in deren Gebiet.
Eigentums- oder Mietwohnung? Gibt es eine Hausordnung, was steht ggf. im Mietvertrag zum Grillen/offenen Feuer? In aller Regel ist Grillen nur erlaubt, wenn andere Mieter*innen nicht gestört werden/niemand belästigt wird.
Eigentlich sind bei solchen Dingen diese klar geregelt. Entsprechend den Rechten/Pflichten Mieter/Eigentümer, Hausordnung und Bestimmungen des jeweiligen Bundeslandes oder der Gemeinde. Googeln! Gerade „grillen“ ist klar geregelt. Geruchsbelästigung...... bist Du Mieter diese notieren und der Hausverwaltung/Eigentümer zur „Anzeige“ bringen.