Was würdet ihr machen? Es geht um ein 1 Jähriges Kind, bei dem durch eine Oberärztin eine falsche Diagnose gestellt wurde, wo das Kind sich mehrere OPs unterziehen sollte. Bei einer 2 Meinung in einem anderen KH wurde eine viel harmlosere Diagnose gestellt, bei der ein kleiner Eingriff nötig ist. Beides habe ich in Berichten auf der Hand. Ich habe so etwas noch nie erlebt, deswegen die Frage.
Antwort auf Beitrag von Anne123456
Ein Nachtrag: Ein Facharzt hat uns eine Überweisung gegeben, mit der Diagnose, die bei der 2 Meinung festgestellt wurde. Die Oberärztin hat diese Diagnose widerlegt und deswegen habe ich mir eine 2 Meinung bei einem anderen KH geholt. Dort wurde die Diagnose von dem Facharzt bestätigt.
Antwort auf Beitrag von Anne123456
?
Antwort auf Beitrag von misses-cat
Nein, er wird demnächst im zweiten KH operiert. Ich gehe davon aus, dass bei dem Arzt keine Schuld besteht, solange keine Tat vorliegt, ist das so?
Antwort auf Beitrag von Anne123456
Es ist vor allem kein Schaden entstanden. Das Kind wurde nicht unnötig operiert, also "körperverletzt". Nach meiner Meinung passiert gar nichts....
Antwort auf Beitrag von KKM
Mich würde gerne interessieren, ob ein Arzt durch mehr OPs mehr Geld bekommt? ![]()
Antwort auf Beitrag von Anne123456
da gibts halt wirklich dann mehr Geld für jeden Handstreich
Antwort auf Beitrag von Ellert
Nein, wir sind gesetzlich versichert.
Antwort auf Beitrag von Anne123456
ggfls. 3 Arzt fragen und noch eine ganz andere Meinung bekommen, was am Ende für euch paßt - fraglich - es muss nicht falsch sein.
Antwort auf Beitrag von Lena_1922
Ich hatte schon eine 3 Meinung, und die war gleich, wie die Meinung von dem 2 Arzt.
Es werden doch tagtäglich falsche Diagnosen gestellt. solange es zu keinem Schaden durch nachfolgende Behandlungen kam, passiert da gar nichts. Dafür hat ja jeder das Recht auf eine Zweitmeinung usw.
Antwort auf Beitrag von Anne123456
Was sagt denn Arzt 1 zur "falsche" Diagnose?
Antwort auf Beitrag von romankowitz
Ich habe einfach den Termin abgesagt, ohne Begründung.
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