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EZ frühzeitig beenden - Neuer Job

EZ frühzeitig beenden - Neuer Job

Leliy

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Hallo ihr lieben, ich erreiche seit Wochen die Elterngeldstelle nicht und hoffe hier hat jemand Ahnung.    Ich bin in folgender Situation. Ich bin 2 Jahre in EZ und habe Elterngeld plus beantragt. Meine kleine wird im März jetzt ein Jahr alt. Ich möchte auf keinen Fall in meinen alten Betrieb zurück, und hatte vor mich umzusehen. Ich habe jetzt ein super Jobangebot ( komplett Homeoffice) bekommen. Diese Stelle könnte ich ab Juli diesen Jahres antreten. Ich würde gerne die Elternzeit frühzeitig beenden.  Mein alter Arbeitgeber ist furchtbar und würde mir eine TZ Stelle außerhalb seines Betriebes nicht genehmigen.    Bei meinem neuen Arbeitgeber hätte ich eine 30h Woche.   wie gehe ich jetzt vor? Kann ich bei meinem alten Betrieb jetzt kündigen, und ich bekomme das restliche Elterngeld automatisch ausgezahlt? Oder stelle ich erst einen Antrag die Elternzeit früher zu beenden? Habe ich dadurch Nachteile?    Danke für eure Antworten


Ani123

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Antwort auf Beitrag von Leliy

EZ und EG sind verschiedene Sachen. Das restliche EG können sie sich ab dem 1. Geburtstag als Einmalzahlung auszahlen lassen. Teilen sie schriftlich der EG-Stelle mit mit welchem Lebensmonat die Einmalzahlung erfolgen soll. Möchten sie TZ in EZ bei einem anderen Arbeitgeber arbeiten und dass ihr Arbeitgeber zustimmt? Ablehnen kann er das nur mit einer Begründung,  z. B. 1) wenn er ihnen eine TZ in EZ Stelle anbietet oder 2) wenn es die Konkurrenz ist. Sollte es nicht die Konkurrenz sein und er keine TZ in EZ Stelle für sie haben, so wird es schwierig werden eine Begründung zur Ablehnung zu finden. Bedenken sie: Bei TZ in EZ bei einem anderen Arbeitgeber muss die Stelle dort auf TZ in EZ befristet sein.  Kündigen können sie mit der Frist welche im Vertrag steht. Ihre EZ endet automatisch mit der Kündigung, weil EZ an Arbeitgeber gebunden ist. Sie könnten EZ beim neuen Arbeitgeber melden. Da sie 30 Wochenstunden arbeiten möchten wäre eine Meldung von EZ und der Abtrag auf TZ in EZbrim neuen Arbeitgeber nur sinnvoll, wenn sie unter 30 Stunden arbeiten möchten. Wenn sie fristgerecht die EZ melden kann ihr neuer Arbeitgeber diese nicht ablehnen. Den Antrag auf TZ in EZ kann er mit Begründung ablehnen, z. B. dass die Arbeit mit weniger Stunden nicht zu machen ist. 


JoMiNa

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Antwort auf Beitrag von Leliy

Du musst dich erstmal entscheiden, ob du deinen alten Vertrag als Backup behalten möchtest, oder komplett zum neuen Arbeitgeber wechselst. Diese Optionen hast du nur, weil du beim neuen AG nur 30 Stunden arbeitest und dies in Elternzeit machen könntest. Bei einer neuen Vollzeitstelle müsstest du definitiv "richtig" wechseln. In vielen Fällen macht es Sinn, den alten Vertrag zu behalten, da man nie weiß, was kommt. (Neue Stelle ist ggf. doch nicht so rosig oder du bestellst die Probezeit nicht. Beim alten AG könnte sich etwas zum positiven verändern, und er kommt dann als Plan B in Frage.) Wenn du trotzdem komplett wechseln willst: Du musst den Vertrag beenden, endweder per Kündigung oder per Aufhebungsvertrag. Bei Kündigung gelten die normalen Kündigungsfristen, beim Aufhebungsvertrag kann das Ende frei gewählt werden. Mit Vertragsende ist deine Elternzeit automatisch zu Ende. Um das Elterngeld musst du dich separat kümmern. Da passiert nicht automatisch. Aber du kannst problemlos das noch nicht ausgezahlte Elterngeld vom Plus wieder in Basis umwandeln. Das macht auf jeden Fall Sinn, da du es dann in voller Höhe ausgezahlt bekommst. Ansonsten wird dein neues Gehalt angerechnet, außerdem wärst du dann ggf. nicht mehr in Elternzeit und hättest dann gar keinen Anspruch.