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Ersatztätigkeiten an der Arbeit

Ersatztätigkeiten an der Arbeit

Emmy1610

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Huhu ihr Lieben, ich bin in der 19. Woche und arbeite als Erzieherin in einer Wohngruppe und habe zu Beginn meiner SS meine Chefin drüber informiert. Nach wochenlangem Stress wurde ich ins Büro verfrachtet. Meine Chefin ist derzeit nicht gut auf mich zu sprechen, da ich die letzte Fachkraft bin und für meine Chefin unbrauchbar. Aktuell bekomme ich aber eher Aufgaben in richtung Reinigung, gerade was das Bad der Kinder betrifft, welches oft sehr versifft ist, da die Hauswirtschafterin vor monaten rausgeekelt wurde. Darf ich solche Aufgaben nach MuSchuG ausüben? Mfg, Emmy


Berlin!

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Antwort auf Beitrag von Emmy1610

Du musst keine Aufgaben übernehmen, die dich oder das Ungeborene gefährden. Zuständig ist dann die Aufsichtsbehörde, zB die Gewerbeaufsicht oder wer eben für eure Einrichtung zuständig ist. Deine AG darf dir aber durchaus einen mutterschutzkonformen Arbeitsplatz zur Verfügung stellen, auch, wenn du dann andere Aufgaben erledigen musst.


Johanna3

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Antwort auf Beitrag von Emmy1610

So weit ich weiß - nein. Nicht nur wegen der Schwangerschaft, sondern schlicht, weil du nicht als Reinigungskraft angestellt bist. Generell gelten gerade mal bürotypische Arbeiten als zumutbar. Habt ihr keinen Betriebsrat? Oder eine MAV?


mellomania

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Antwort auf Beitrag von Johanna3

es müssen ersatztätigkeiten bereitgestellt werden, die mutterschutzkonform sind. diese müssen aber nicht zwingend der qualifikation entsprechen. von daher ist die aussage, dass sie nicht sauber machen darf, falsch. sie wird bezahlt und der AG muss sich um ersatztätigkeiten kümmern, was er getant hat. selbst wenn sie nur zum kaffeekochen kommen soll wäre das ok. so hat auch frau bader schon mehrfach geantwortet. was hingegen nicht geht wäre, dass sie z.b. heizungen repariert was eine andere qualifikation voraussetzt. das ist beim reinigen nicht der fall.


Johanna3

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Antwort auf Beitrag von mellomania

Nein - deine Aussage ist falsch. Dass sie mal Regale abstauben muss, gilt als zumutbar. Das sie vorläufig und vorrangig als Reinigungskraft eingesetzt wird, nicht. Ebenso falsch ist deine Aussage, dass Ersatztätigkeiten (!) (?) bereitgestellt werden müssen. Unter welchem Paragraphen soll dieser Befehl zu finden sein? Die angeblich getätigten Aussagen aus dem Rechtsforum sind dann wohl verschwunden...