Avocado1
Hallo zusammen, Ich bin offiziell noch bis Ende November 2022 in Elternzeit. Planmäßig wollte ich ab 1. Dezember wieder starten. Mein Kind kann aber erst ab dem 2. Geburtstag in der Kita betreut werden. Das wäre dann ab 01. Dezember 2022. Meinem Vorgesetzten habe ich schon per WhatsApp Bescheid gegeben, dass ich die Elternzeit verlängern muss, wegen der Eingewöhnung. Das würde ich dann um 1-2 Monate machen. Ich weiß ja nicht wie die Eingewöhnung läuft. Das heißt ich würde entweder Januar oder Februar 2023 wieder starten. Das Schreiben für meinen AG habe ich schon soweit fertig, bis auf die Daten. Jetzt bin ich wieder schwanger (ET Juni 2023). Ich würde ja dann Ende April in Mutterschutz gehen. War schonmal jemand in der Situation, dass zwischen Elternzeit von K1 und Mutterschutz von K2 nur wenige Monate lagen? Soll ich dann von Januar/Februar bis Ende April arbeiten oder die Elternzeit bis zum nächsten Mutterschutz verlängern? Bin gerade völlig ratlos und hoffe auf Tipps. Liebe Grüße
Naja wenn du nicht arbeitest, bekommst du viel weniger Elterngeld. Nämlich nur den Mindestsatz. Relevant sind ja wieder die 12 Monate vor neuen Mutterschutz. Monate mit Elternzeit kann man nicht ausklammern lassen
Danke für die Antwort. Ich werde nur Teilzeit (20 Stunden) arbeiten gehen und dann bleibt es vom Elterngeld her gleich und ich bekomme nur den Mindestsatz vermutlich.
Glaube arbeiten für die paar Monate wird sich eher nicht lohnen. Der Monat mit Mutterschutz wird ja ausgeklammert. Verlängere die Elternzeit bis zum Beginn des Mutterschutzes und im Mutterschutz bekommst du dann Mutterschaftsgeld nach Vollzeit.
Die letzten 10 Beiträge
- Gekündigt nach Elternzeit - schon wieder. Tipps?
- Bestätigung vom Arzt nötig für Kündigungsschutz
- Hilfe , Vermieter will Wohnung besichtigen, jemand Erfahrung?
- Mietrecht
- Resturlaub verlangen?
- Steuererklärung Auswirkung Elterngeld
- Koffer beschädigt Totalschaden, jemand Erfahrung mit Regulierung ?
- Mauer gehört mir, Handlauf daran dem Nachbarn - Haftung?!
- Verwendung von Urlaub und Überstunden
- Testament