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Erbschein Notar oder Nachlassgericht?

Erbschein Notar oder Nachlassgericht?

Siddhartha

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Hallo, weiß jemand von euch was ein Notar noch in etwa zusätzlich verlangt wenn man einen Erbschein benötigt? Mir wurde gesagt die Gebühr wäre die gleiche wie beim Nachlassgericht, aber der Notar würde zusätzlich noch Mehrwertsteuer des Gesamtvermögens verlangen und Schreibauslagen. Hat jemand Ahnung wie das nach einem Todesfall abläuft? Danke schon mal!


Neverland

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Antwort auf Beitrag von Siddhartha

Wir haben bisher nie einen benötigt. Entweder weil Testament vorhanden, Verfügung über den Tod hinaus oder das Erbe wegen Überschuldung nicht angetreten. Ich würde so etwas aber erst einmal beim Amtsgericht beantragen. Außer der Notar soll im Vorfeld prüfen, ob das Antreten des Erben überhaupt sinnvoll ist.


Siddhartha

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Antwort auf Beitrag von Neverland

Es geht eigentlich um meine Mutter, ja das Erbe würde angetreten. Hab gestern hier beim Amtsgericht mal angerufen, die sagten nur es wäre ein Brief an uns unterwegs zum ausfüllen, aber viel mehr bekam ich da nicht raus.....wohl nur Notbesetzung zw. den Feiertagen. Muss da irgendwann die ganze Familie (Mutter und Geschwister) ins Amtsgericht oder Mutter allein, irgendwo hab ich gelesen dass wenn man es über einen Notar macht dass es dann schneller gehen würde und die einem den Erbschein einfach zuschicken würden, müsste man dann dennoch als Familie beim Notar vorbeikommen? Viell. hat jemand Erfahrung wie das ganze abläuft? Danke!


Berlin!

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Antwort auf Beitrag von Siddhartha

Die Erteilung eines Erbscheins erfolgt nur durch das Gericht. Zuständig ist das Nachlassgericht, in der Regel das Gericht, in dessen Bezirk die Erblasserin ihren letzten Wohnsitz hatte. Für den Antra gibt es zwei Möglichkeiten: Man stellt den Antrag auf Erteilung des Erbscheins zu Protokoll der Geschäftsstelle des zuständigen Gerichts. Der Erbe geht zu einem Notar und lässt dort den Antrag beurkunden. Die Kosten sind tatsächlich abhängig vom Wert des Nachlasses. Das kannst Du googeln. Die Notarkosten sind höher als die gebühren des Gerichts. Die Erteilung kann dann, je nach Gericht und Bundesland, lange dauern. Teilweise Monate.


Siddhartha

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Antwort auf Beitrag von Berlin!

Vielen Dank! Sind die Notarkosten sehr viel höher? wenns schneller geht wär es ja okay wenn es 50 € mehr kosten würde, aber ich denke dass die wohl einen Stundensatz haben und das dies dann schnell in die Hunderte geht....


ohno

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Antwort auf Beitrag von Siddhartha

Nein Siddharta, die Gebühren für die Antragstellung sind gleich. Sie werden nach dem Reinvermögen des Erblassers berechnet. Ich arbeite im Notariat. Allerdings hat eine Userin teilweise Recht, da der Notar die Mwst ansetzen muss auf die Notargebühr, und die Gerichtskosten steuerfrei sind. Diese werden ebenfalls nach dem Reinvermögen berechnet. Hinzu kommen aber noch Gerichtskosten für die Erteilung des Erbscheins. Völlig egal, ob der Antrag in der Geschäftsstelle des Nachlassgerichts oder beim Notar gestellt wird. Das ist extra. Die gezahlte Steuer beim Notar kann Deine Mutter aber in der Einkommensteuererklärung angeben, bei Beerdigungskosten. VG ohno


Siddhartha

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Antwort auf Beitrag von ohno

okay Danke! Allerdings kann sie es bei der Steuererklärung nicht absetzen. Beim Finanzamt sagte man mir, wenn das Erbe höher ist als die Beerdigungskosten kann man es nicht absetzen...


ohno

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Antwort auf Beitrag von Siddhartha

Ah, ok. Danke für diese Info


Berlin!

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Antwort auf Beitrag von Siddhartha

Die Notarkosten sind abhängig vom Wert des Nachlasses, wie gesagt: einfach googeln, Sind bundeseinheitlich und daher bei jedem Notariat gleich. Da der Notar den Antrag auch nur zum Gericht schickt, geht es nicht wesentlich schneller. Die kannst Du dann aber sicher sein, dass nicht noch Unterlagen fehlen. Obschon die Geschäftsstellen in den AG auch gut arbeiten.