KyraMarc
Meine Schwester ist seit 5 Jahren von ihrem Mann getrennt und fragte mich neulich, ob sie ihn enterben kann. Oder bekommt er in jedem Fall einen Pflichtteil? Wie sieht es mit den auszahlenden Versicherungen aus. Wenn eine andere Person eingetragen ist bekommt der Ex trotzdem was? Danke
Wenn sie mit ihm verheiratet ist, bekommt er selbstverständlich den ihm gesetzlich zustehenden Teil, das ist sogar mehr als Pflichtteil. Will sie das nicht, kann sie das erklären, dann bekommt er aber immer noch den Pflichtteil. Nach Scheidung kriegt er nichts.
Sie kann ihn auf den Pflichtteil setzen. Notariell kann man auch zu 100 % enterben, dazu muss der Enterbte jedoch zustimmen. Scheidung ist am praktischsten. Dann erbt er nichts. Achtung: Vorerbe und Nacherbe: Sitzt sie mit allen gemeinsamen Kindern im Auto und verunglückt, kann folgendes passieren: Sie stirbt zuerst, Kinder erben alles. Dann, 5 Minuten später, sterben die Kinder. Der Besitz der Kinder geht an den Vater! Kann man notariell regeln, dass das nicht passiert!
Lebensversicherung sind in der Regel personenbezogen. Die Person, die als Begünstigter eingetragen ist, bekommt alles. Ist niemand angegeben, gilt die gesetzliche Erbfolge. Wie es bei privaten Rentenversicherungen aussieht, weiß ich nicht, steht aber sicher in den Versicherungsunterlagen. Wenn sie sichergehen will, dass er nichts bekommt, muss sie sich scheiden lassen. Den Pflichtteil kann man nicht einseitig entziehen, außer der Mann hat versucht, sie umzubringen o.ä. (Stichwort: Pflichtteilsunwürdigkeit). Silvia
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