AmazingSandy
Hallo ihr Lieben,
ich habe nach ca 18 Monaten meine Elternzeit bei meinem Arbeitgeber gekündigt und bin wieder auf 15 Stunden angefangen zu arbeiten. Meine Tochter ist nun 2 Jahre alt und ich würde gerne zurück in die Elternzeit gehen, der Schritt war etwas zu voreilig. Gerne möche ich sie weiterhin daheim begleiten und sie nicht weiter zur Tagesmutter bringen. Ist das möglich? Weiß das jemand?
Danke für eure Hilfe
Dein Posting macht keinen Sinn. Elternzeit kündigt man nicht, das meldet man an und nimmt sie, bis sie beendet ist. Bist du vorzeitig, vor Ablauf der angemeldeten EZ in deinen ursprünglichen Job zurück gekehrt? Hast du früher auch nur 15h gearbeitet und bist wieder im ursprünglichen Job im ursprünglichen Umfang drin? Oder arbeitest du diese 15 Stunden "Teilzeit in Elternzeit" und hast dazu einen eigenen Vertrag, der läuft bis deine EZ beendet ist und du wieder Vollzeit arbeitest? So oder so: Sprich mit dem Arbeitgeber, ob er dich wieder in EZ gehen lässt ohne dass du deine Stelle kündigen musst. Elterngeld kriegst du allerdings nicht mehr.
Ich habe vorher 40 h gearbeitet, habe nun einen neuen Vertrag mit 15 h. Also könnte ich dann wieder in die Elternzeit gehen? Oder ist das jetzt für mich verfallen, weil ich einen neuen Vertrag, beim gleichen AG, habe? Oder kann die Elternzeit nicht verfallen?
Ich habe Elternzeit für 3 Jahre beantragt damals.
Dieser neue Vertrag: 1. Ist der speziell als Teilzeit in Elternzeit formuliert? 2. Oder hast du dauerhaft deine Arbeitszeit von Vollzeit auf Teilzeit verkürzt? Bei 1. Kannst du den Teilzeitvertrag kündigen, deine 3 Jahre EZ zuende nehmen und danach regulär wieder in Vollzeit arbeiten. Bei 2. Kannst du deinen neuen Arbeitsvertrag fristgerecht kündigen und bist dann eine arbeitslose Hausfrau ohne Einkommen. Oder du wählst Option 3: Sprich mit dem AG und bitte um Verlängerung deiner Elternzeit. Einen Anspruch hast du nicht.
Ja kannst du.... Allerdings Frist von 7 Wochen Arbeitestndu Teilzeit IN Elternzeit? Dann bräuchtest du nur den Teilzeitvertrag kündigen und wärst wieder in unbezahlter Elternzeit bis die drei Jahre rum sind
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