Maura1992
Hallo , Ich habe einmal eine frage an die Gemeinde hier, folgendes Problem ist bei uns aufgetreten. Unser Sohn ist am 16.5.2019 auf die Welt gekommen. Da es unser erstes Kind ist habe wir leider eine Kalendermonat beantragt 1.6-1.7 , was natürlich falsch war da wir das erste lebensmonat angekreuzt hatten. Daraufhin habe ich einzüge von der Elterngeldstelle bekommen da ich ja noch bei Arbeitgeber ein einkommen hatte. Ich habe mit der Elterngeldstelle Telefoniert und wiederspruch eingelegt , und es auf das 2. Lebensmonat verschoben ( wäre sowieso mit Resturlaub 2 Monate zuhause geblieben ) Die wollten nochmal eine Bestätigung vom AG das ich dann vom 16.6 - 15.7 für die Elternzeit. Der AG weigert sich jetz mir diese Auszustellen bzw die Elternzeit zu ändern auf dieses Datum , obwohl ich schon von mehreren Steuerfachangestellten gehört habe das man diese Sachen eigentlich nachträglich ändern kann, es aber ein Aufwand ist alles zu ändern. Jetz wollte ich fragen ob das vom AG rechtens ist das er mir das verweigert oder nur ein Vorwand weil er es nicht machen will? Gruß Maura
Ja, das ist rechtens. Dein Arbeitgeber kann nichts dafür, dass du die Elternzeit falsch beantragt hast. Das liegt alleine in deiner Verantwortung.
Die letzten 10 Beiträge
- Gekündigt nach Elternzeit - schon wieder. Tipps?
- Bestätigung vom Arzt nötig für Kündigungsschutz
- Hilfe , Vermieter will Wohnung besichtigen, jemand Erfahrung?
- Mietrecht
- Resturlaub verlangen?
- Steuererklärung Auswirkung Elterngeld
- Koffer beschädigt Totalschaden, jemand Erfahrung mit Regulierung ?
- Mauer gehört mir, Handlauf daran dem Nachbarn - Haftung?!
- Verwendung von Urlaub und Überstunden
- Testament