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Hallo zusammen, meine Partnerin und ich sind aktuell in der Kinderplanung und haben Fragezeichen beim Thema Elterngeld etc. Situation: Noch keine Schwangerschaft. Meine Partnerin in Ärztin in Weiterbildung (3 Jahr) und hat aktuell nur einen befristeten Vertrag bis Ende Juli 2023 in einer Arztpraxis. Sollte die Schwangerschaft eintreten, dass z.B. die Geburt erst nächstes Jahr im Oktober wäre UND ein kein Beschäftigungsverbot bis Ende Juli greift, welche Möglichkeiten gibt es dann bei der Elternzeit/Mutterschutz? Für die Zeit von August bis zur Geburt wäre sie dann ggf. arbeitslos, da ein neuer Arbeitgeber nicht einstellt (bei offensichtlicher Schwangerschaft). Dies hätte dann finanzielle Nachteile, richtig? Gibt es andere Assistenzärztinnen, die eine ähnliche Situation hatten? Für uns stellt sich sonst die Frage, ob eine Schwangerschaft erst sinnvoll ist, wenn ein neuer Arbeitgeber ab August 2023 gefunden ist, um keine finanziellen Nachteile durch die Arbeitslosigkeit zu haben.
Bin keine Expertin, aber ich habe es so verstanden: Wenn der Mutterschutz erst während der Arbeitslosigkeit ist, bekommt sie nur die 13€/Tag Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse für die Zeit VOR der Geburt. Im Mutterschutz NACH der Geburt müsste sie aber dann Elterngeldanspruch haben (wenn man zusätzlich das Mutterschaftsgeld vom Arbeitgeber bekommt, bekommt man ja in der Regel das Elterngeld erst, wenn man kein Mutterschaftsgeld mehr bekommt, da das Mutterschaftsgeld ja meist höher ist als der Elterngeldanspruch). Der Elterngeldanspruch berechnet sich nach den letzten 12 Monaten vor der Geburt. Als Ärztin in Vollzeit müsste ihr Gehalt ja so hoch sein, dass sie den Elterngeld-Höchstsatz erhält, auch wenn sie ein oder zwei Monate vor der Geburt arbeitslos war. Während des Beschäftigungsverbotes (egal ob teilweise oder vollständig) erhält man das volle Grundgehalt + eine Ausgleichszahlung für die Dienste, die man nicht antreten konnte. Letzteres "vergessen" manche Arbeitgeber, wenn man sie nicht darauf aufmerksam macht. (Berechnungsgrundlage ist das Gehalt für die Dienste im Durchschnitt der drei Monate vor EINTRITT der Schwangerschaft). Hoffe ich konnte ein bisschen weiterhelfen.
Ohne Arbeitgeber gibt es keine Elternzeit. Sie ist dann Hausfrau mit Elterngeldbezug.
Meine besten Freundinnen sind beides Ärztinnen. Patho und Innere. beide sind in der Fachartausbildung schwanger geworden. die eine (Innere) hat fast bis zum Mutterschutzgearbeitet, die andere hat ein BV bekommen. Wenn ihr taktisch vorgehen wollt, rate ich Euch dazu, bis auf den anschlussvertrag zu warten. Vorteil ist ja auch, dass dann eine Station für die Weiterbildung fertig ist, die Deine Frau u.U. sonst nochmal machen müsste. Das ist nämlich der anderen freundin so gegangen.
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