Laura1212
Hallöchen, ich hoffe,dass ich hier richtig bin. Meine Frage ist. Ich hab für mein erstes Kind bis 2022Elternzeit beantragt, bin in einem Friseurladen beschäftigt. Meine Frage ist, wie die Bezahlung ist wenn ich bspw. in der Elternzeit erneut schwanger werde und direkt ein Beschäftigungsverbot bekommen. Muss meine Chefin dann mein Lohn ganz normal wieder bezahlen?
Nein
Nein, denn in der Elternzeit hast Du ja keinen Verdienstausfall. Du bekommst im Beschäftigungsverbot das, was Du bekommen würdest, wenn Du zur Arbeit gehen müsstest und würdest. Da Du nicht zur Arbeit gehst, bekommst Du nichts - so einfach! Arbeitest Du in der Elternzeit und bekommst ein Beschäftigungsverbot, dann steht Dir selbstverständlich Lohnersatz zu.
Die letzten 10 Beiträge
- Elterngeld Plus/ Bonus in Teilzeit
- Elterngeld bei kind Nr.2 mit minijob
- Mutterschutz Entgelt vom Arbeitgeber
- Elterngeld 2. Kind - können wirklich nur 14 Monate ausgeklammert werden?
- Elterngeld Nachzahlung bei bürgergeld und minijob?
- Angst vor Bürgergeld
- Steuerklassenwechsel Elterngeld
- Elternzeit mit 6jährigen Kind - wann zustimmungspflichtig?
- Ausgesteuert und schwanger
- Elterngeld trotz das der Ehepartner in der Insolvenz ist