Alexander1983
Hallo Zusammen, vielen Dank für die Aufnahme in das Forum. Was führt mich zu Euch: als werdender Vater habe ich folgende Konstellation: errechneter Geburtstermin: Anfang Oktober Jobbeginn neuer AG: 01.09.2019 Neuerdings angedachte Elternzeit/ Elterngeld: Oktober 2019 (allerdings noch nicht beantragt). Mit meinem bisherigen AG war ein normaler Urlaub im Oktober angedacht. Neuer AG würde aber Monat Elternzeit zugestehen. Frage: muss ich bei meinem alten AG die Elternzeit samt Elterngeld beantragen oder beantrage ich Anfang August über neuen AG, da ich zu der fraglichen Zeit im Oktober eh beim neuen AG wäre. Der Jobwechsel würde zum 01.09.2019 vollzogen werden. Fragen über Fragen. Am liebsten wäre mir eine Konstellation, in der ich den alten AG in den Planungen nicht einbeziehen muss. Ich bin hier gerade überfragt, wie ich am Besten vorgehen soll und würde mich über Input freuen. Vg in die Runde Alexander
Ich würde ehrlich gesagt beim Jobwechsel unter keinen Umständen zu Beginn Elternzeit nehmen, du bist in der Probezeit, da wird man schnell gekickt. Ich würde die 2 Monate in der Zeit nehmen, wo Kind 13 bis 14 Monate alt ist oder Monate 11 bis 12 zur Krippeneingewöhnung.
Unterschreibe ich. Zumal du mindestens 2 Lebensmonate nehmen musst um Anspruch auf EG zu haben.
Mal davon abgesehen dass ich die Daten auch ungünstig finde... Es läuft so, dass du fristgerecht die elternzeit bei dem AG meldest, bei dem du zum Zeitpunkt der elternzeit auch angestellt bist. Das elterngeld beantragt man bei der elterngeld stelle, damit hat der AG nur insofern zu tun dass er Gehaltsabrechnungen zur Verfügung stellen muss. Für das elterngeld zählen zur Berechnung die 12 Monate vor der Geburt.
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